Gemäß Artikel 43a der Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 in Bezug auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen, stellt Crown A GENERIX plc (die „Gesellschaft“) in jedem Mitgliedstaat, in dem sie den Vertrieb ihrer Anteile plant, Einrichtungen zur Verfügung, um die unter a) bis f) aufgeführten Aufgaben zu erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass im Falle von Abweichungen die im Prospekt der Gesellschaft dargelegten Bedingungen maßgebend sind. Die nachstehenden Angaben dienen lediglich der Information und werden gemäß Artikel 43a der Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011, geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019, bereitgestellt.
Definierte Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden und die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie im Prospekt der Gesellschaft angegeben.
Wie im Prospekt der Gesellschaft dargelegt, wird BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Ltd (die „Verwaltungsstelle“) alle Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge von Anlegern bearbeiten und andere relevante Zahlungen an Anleger in Bezug auf die Gesellschaft leisten.
BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Ltd
Termini, 3 Arkle Road
Sandyford,
Dublin 18, D18 T6T7,
Irland
LGTDealing@bnpparibas.com
Zeichnung von Anteilen
Anträge auf Zeichnung von Anteilen sollten durch Ausfüllen des Antragsformulars für einen bestimmten Teilfonds eingereicht werden, das bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Antragsverfahrens für Anteile an der Gesellschaft und bestimmte Entschädigungen zugunsten der Gesellschaft, des jeweiligen Teilfonds, der LGT Capital Partners (Ireland) Limited (der „AIFM“), der Verwaltungsstelle, der Verwahrstelle und der anderen Anteilinhaber für Verluste enthält, die diesen dadurch entstehen, dass bestimmte Antragsteller Anteile erwerben oder halten.
Ein Erstantrag auf Anteile kann nur gestellt werden, indem ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den darin genannten Unterlagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterlagen zur Überprüfung der Geldwäscheprävention und des Steuerstatus) (die „unterstützenden Unterlagen“) per Post, per Fax oder durch genehmigte elektronische Übermittlung (die in elektronischer Form unterzeichnet werden kann, wie im Antragsformular dargelegt, und wenn eine solche elektronische Übermittlung den Anforderungen der Zentralbank entspricht) an die Verwaltungsstelle übermittelt wird.
· Werden das unterzeichnete Antragsformular und die ergänzenden Unterlagen per Fax eingereicht, sind die Originale der Verwaltungsstelle unmittelbar danach per Post zuzustellen (sofern der AIFM nichts anderes bestimmt).
· Wird ein Erstantrag auf dem Postweg oder per Fax gestellt, können Folgeanträge durch genehmigte elektronische Übermittlung (auch über eine etablierte elektronische Handelsplattform) an die Verwaltungsstelle gestellt werden, vorausgesetzt, dass das Originalantragsformular des Erstantrags zusammen mit allen erforderlichen unterstützenden Unterlagen eingegangen und von der Verwaltungsstelle genehmigt worden ist.
· Beantragt ein Anleger die Zeichnung von Anteilen über eine elektronische Handelsplattform, so ist er verpflichtet, die Anteile gemäß den Bedingungen dieser elektronischen Handelsplattform zu zeichnen.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Share Dealings“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Jede spätere Zeichnung von Anteilen einer Klasse muss ebenfalls den in der jeweiligen Ergänzung angegebenen zusätzlichen Mindestzeichnungsbetrag erfüllen.
Beantragt ein Anleger die Zeichnung von Anteilen über eine elektronische Handelsplattform, so ist er verpflichtet, die Anteile gemäß den Bedingungen dieser elektronischen Handelsplattform zu zeichnen.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Share Dealings“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Anträge auf Zeichnung von Anteilen (die auf die oben beschriebene Weise eingereicht wurden) können nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwaltungsrats oder im Falle der Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts des betreffenden Teilfonds oder der Aussetzung der Ausgabe von Anteilen des jeweiligen Teilfonds zurückgezogen werden.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Share Dealings“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Mindestzeichnung
Sofern in der jeweiligen Ergänzung vorgesehen, muss jeder Antragsteller den für den betreffenden Anteil geltenden Mindesterstzeichnungsbetrag erfüllen und jeder Anteilinhaber muss Anteile in Höhe des für jeden Anteil geltenden Mindesthaltebetrags halten. Jede spätere Zeichnung von Anteilen einer Klasse muss ebenfalls den in der jeweiligen Ergänzung angegebenen zusätzlichen Mindestzeichnungsbetrag erfüllen. Bei der Berechnung des Mindesterstzeichnungsbetrags und des Mindesthaltebetrags ist es dem Verwaltungsrat gestattet, die von mehreren eingetragenen Anteilinhabern, die von derselben Einrichtung verwaltet oder kontrolliert werden, erhaltenen Anlagen zusammenzufassen. Um Zweifel auszuschließen, muss jede Anlage, die für die Zusammenrechnung des Mindesterstzeichnungsbetrags herangezogen wird, mindestens 100.000 € oder den Gegenwert in ausländischer Währung betragen.
Die Verwaltungsratsmitglieder oder der AIFM behalten sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit auf die Anforderungen in Bezug auf den Mindesterstzeichnungsbetrag (der in keinem Fall weniger als 100.000 € oder den entsprechenden Gegenwert in einer Fremdwährung betragen darf), den zusätzlichen Mindestzeichnungsbetrag und den Mindesthaltebetrag zu verzichten, wie und wenn sie dies nach ihrem vernünftigen Ermessen festlegen.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Share Dealings“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Die Beträge für Folgezeichnungen von Anlegern, die bereits die Mindestzeichnung von 100.000 € oder den Gegenwert in Fremdwährung gezeichnet haben, sind nicht beschränkt, sofern in der/den entsprechenden Ergänzung(en) nicht anders angegeben.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Share Dealings“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Zeichnungsfrist
Anträge auf Anteile, die vor der jeweiligen Zeichnungsfrist für einen Teilfonds an einem bestimmten Handelstag bei der Verwaltungsstelle eingehen und von dieser angenommen werden, werden normalerweise an diesem Handelstag bearbeitet.
Anträge auf Zeichnung von Anteilen, die nach der jeweiligen Zeichnungsfrist für einen bestimmten Handelstag eingehen, werden in der Regel am nächsten verfügbaren Handelstag bearbeitet, vorbehaltlich der Zeichnungsfrist, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder oder der AIFM beschließen nach eigenem Ermessen, einen oder mehrere Anträge anzunehmen, die nach der Zeichnungsfrist, aber vor dem Bewertungszeitpunkt für diesen bestimmten Handelstag eingehen.
Anträge auf Zeichnung von Anteilen eines Teilfonds, die nach der entsprechenden Zeichnungsfrist, aber vor dem Bewertungszeitpunkt eingehen, werden nur in Ausnahmefällen angenommen. Die außergewöhnlichen Umstände, unter denen der Antrag eingegangen ist, werden vom Verwaltungsrat bzw. dem AIFM ebenfalls vollständig dokumentiert.
Die Handelstage und Zeichnungsfristen für die einzelnen Teilfonds sind in der jeweiligen Ergänzung angegeben.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Share Dealings“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Zeichnungspreis
Am Erstzeichnungstag entspricht der Erstzeichnungspreis für Anteile der betreffenden Klasse dem in der jeweiligen Ergänzung angegebenen Betrag.
Danach werden die Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse am betreffenden Handelstag ausgegeben, der gemäß den Bestimmungen im Abschnitt Berechnung des Nettoinventarwerts ermittelt wird, abzüglich (sofern zutreffend) eines Betrags, der eine Verwässerungsschutzabgabe und/oder Abgaben und Gebühren widerspiegelt.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Share Dealings“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Zahlung für Anteile
Die Zahlung für die Ausgabe von Anteilen muss bis zu dem in der entsprechenden Ergänzung angegebenen Zeichnungszahlungsdatum per elektronischer Überweisung auf das im Antragsformular angegebene Bankkonto erfolgen, andernfalls wird der Antrag bis zum nächsten verfügbaren Zeichnungstag, vorbehaltlich des Zeichnungszahlungsdatums, zurückgehalten, sofern der Verwaltungsrat nichts anderes bestimmt.
Die Zahlungen müssen in frei verfügbaren Mitteln in der Währung der jeweiligen Klasse erfolgen.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Share Dealings“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Sofern dies in der entsprechenden Ergänzung vorgesehen ist, kann ein Ausgabeaufschlag von bis zu 3 % auf die Ausgabe von Anteilen erhoben werden. Diese Gebühr wird zusätzlich zu einer eventuell erhobenen Verwässerungsschutzabgabe erhoben. Es ist zu beachten, dass der für die ausgegebenen Anteile gezahlte Betrag ihren Wert am Ausgabetag übersteigen kann. Einzelheiten zu diesem Ausgabeaufschlag, falls vorhanden, werden in der jeweiligen Ergänzung dargelegt. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, den Ausgabeaufschlag zu senken oder zu erlassen, und kann dementsprechend zwischen Antragstellern für Anteile unterscheiden. Der Ausgabeaufschlag ist gegebenenfalls an den AIFM zu zahlen, der wiederum ganz oder teilweise an Untervertriebsgesellschaften, Einführungsagenten oder Intermediäre gezahlt werden kann, die für die Gesellschaft und in ihrem Namen bestellt werden.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 7: „Fees and Expenses“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen, die in der jeweiligen Ergänzung angegeben sind, kann ein Anteilinhaber die Rücknahme aller oder eines Teils seiner Anteile (bei denen es sich nicht um Side-Pocket-Anteile oder eine liquidierende Side-Pocket-Klasse handelt) an jedem Rücknahmetag beantragen. Anträge auf Rücknahme von Anteilen sind vor Ablauf der Rücknahmefrist für den betreffenden Rücknahmetag an die Gesellschaft (zu Händen der Verwaltungsstelle) zu richten.
Rücknahmeanträge können per Fax, E-Mail, schriftlich oder über eine etablierte elektronische Handelsplattform gestellt werden. Rücknahmeanträge werden nur dann auf elektronischem Wege angenommen, wenn der Anteilinhaber die Bedingungen für die Nutzung dieses Dienstes akzeptiert hat.
Rücknahmeanträge werden nur bearbeitet, wenn die Zahlung auf das eingetragene Konto beantragt wird und wenn alle erforderlichen Unterlagen zur Verhinderung von Geldwäsche und andere von der Gesellschaft und der Verwaltungsstelle geforderte Nachweise bei der Verwaltungsstelle eingegangen sind und von dieser bearbeitet wurden. Die Verwaltungsstelle akzeptiert keine unvollständigen Rücknahmeanträge, solange nicht alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Share Dealings“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Rücknahmeanträge werden zum Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse am betreffenden Rücknahmetag bearbeitet und den rückgebenden Anteilinhabern zum Rücknahmepreis oder, sofern in der betreffenden Ergänzung vorgesehen, zum Rücknahmepreis abzüglich etwaiger Rücknahmegebühren
zurückgezahlt. Diese Gebühren werden zusätzlich zu einer eventuell erhobenen Verwässerungsschutzabgabe und/oder Steuern und Kosten erhoben. Potenzielle Anteilinhaber sollten daher beachten, dass die für zurückgenommene Anteile erhaltenen Zahlungen unter dem Nettoinventarwert pro Anteil am betreffenden Handelstag liegen können.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 7: „Fees and Expenses“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Rücknahmeerlöse sind in der Basiswährung der betreffenden Klasse (oder einer anderen Währung, die der Verwaltungsrat bestimmt und im Voraus mit dem betreffenden Anteilinhaber vereinbart) in der Regel am Rücknahmezahlungsdatum zu zahlen.
Der Rückzahlungszeitpunkt wird im Anhang für den jeweiligen Teilfonds angegeben.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Share Dealings“ und die Ergänzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfonds.
Sie können zu folgender Stelle Kontakt aufnehmen:
LGT Capital Partners Ltd.
Schützenstrasse 6
CH-8808 Pfäffikon
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS)
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com
Sie investieren in Anteile eines Teilfonds der Gesellschaft, einer offenen Umbrella-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, beschränkter Haftung und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds, die am 14. Juni 2012 in Irland mit der Registrierungsnummer 514358 gegründet und von der Zentralbank als QIAIF gemäß den Bestimmungen von Teil 24 des Companies Act und Kapitel 2 des AIF Rulebook zugelassen wurde.
Die Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Teilfonds, wobei jeder Teilfonds ein einzelnes Portfolio von Vermögenswerten darstellt. Deren Vermögenswerte sind voneinander getrennt und werden in Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik jedes Teilfonds separat angelegt.
Alle Anteilsklassen ein und desselben Teilfonds werden in Übereinstimmung mit dem Anlageziel dieses Teilfonds angelegt, können sich jedoch hinsichtlich ihrer Anteilswährung, der Dividendenpolitik (einschließlich der Termine und Zahlungen von Dividenden), der Währungsabsicherungsstrategien, der Gebührenstrukturen, der Liquiditätsmerkmale oder des Mindesterstzeichnungsbetrags, des Mindestzusatzzeichnungsbetrags, des Mindesthaltebetrags, des Mindestrücknahmebetrags, der Kriterien für die Eignung von Anlegern oder anderer besonderer Merkmale, die der Verwaltungsrat beschließen kann, unterscheiden. Die verschiedenen Merkmale der einzelnen Anteilsklassen, die in Bezug auf einen Teilfonds verfügbar sind, werden in der jeweiligen Ergänzung ausführlich beschrieben.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 1: „The Company and the Sub-Funds“ sowie den jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den jeweiligen Teilfonds.
Eine Anlage in den Anteilen ist mit Risiken verbunden. Anlagen sollten nur von Anlegern getätigt werden, die die mit der Anlage verbundenen Risiken, einschließlich des Risikos eines Totalverlusts ihrer Anlage, einschätzen können. Es gibt keine Garantie dafür, dass das Portfolio eines Teilfonds in irgendeinem Zeitraum, insbesondere kurzfristig, einen Kapitalzuwachs erzielt oder sogar seinen aktuellen Wert behält. Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, dass der Wert von Anteilen und die daraus erzielten Erträge sowohl steigen als auch fallen können und dass ein Anleger daher möglicherweise nicht den gesamten investierten Betrag zurückerhält.
Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass eine Anlage in die Anteile gewinnbringend ist oder dass die künftige Wertentwicklung der Anteile der früheren Wertentwicklung anderer Anlageinstrumente entspricht, die von einem Anlageverwalter und/oder mit ihm verbundenen Unternehmen verwaltet werden. Potenzielle Anleger sollten die damit verbundenen Risiken sorgfältig abwägen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die weiter unten dargelegt sind. Die nachstehende Erörterung der Risikofaktoren erhebt nicht den Anspruch, eine vollständige Erklärung der mit einer Anlage in der Gesellschaft oder einem Teilfonds verbundenen Risiken zu sein.
Verschiedene Teilfonds und/oder Klassen können unterschiedlichen Risiken unterliegen, die im Prospekt und/oder im jeweiligen Nachtrag ausführlich beschrieben sind. Potenzielle Anleger sollten diesen Prospekt und die entsprechende Ergänzung sorgfältig und vollständig durchlesen und ihre professionellen Berater konsultieren, bevor sie einen Antrag auf Zeichnung von Anteilen stellen.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Risk Factors“ sowie den jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den jeweiligen Teilfonds.
Es gibt keine Garantie dafür, dass das Portfolio eines Teilfonds in irgendeinem Zeitraum, insbesondere kurzfristig, einen Kapitalzuwachs erzielt oder sogar seinen aktuellen Wert behält. Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, dass der Wert von Anteilen sowohl steigen als auch fallen kann und dass ein Anleger daher möglicherweise nicht den gesamten investierten Betrag zurückerhält.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Risk Factors“ sowie den jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den jeweiligen Teilfonds.
Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass eine Anlage in die Anteile gewinnbringend ist oder dass die künftige Wertentwicklung der Anteile der früheren Wertentwicklung anderer Anlageinstrumente entspricht, die von einem Anlageverwalter und/oder mit ihm verbundenen Unternehmen verwaltet werden. Informationen über die erzielten Einnahmen werden im Jahresbericht der Gesellschaft offengelegt.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Risk Factors“ sowie den jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den jeweiligen Teilfonds.
Sie können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden, um die Verfahren und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Anleger im Zusammenhang mit ihrer Anlage in der Gesellschaft zu erfahren, und zwar per E-Mail an lgt.cpeire@lgt.com oder per Telefon: +353 1 433 7420.
Kundenbeschwerden können schriftlich (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax oder über das Beschwerdeformular auf der Homepage) oder mündlich (z. B. persönlich oder telefonisch) kostenlos an folgende Adresse übermittelt werden:
LGT Capital Partners (Ireland) Limited
Third Floor
30 Herbert Street
Dublin 2
Irland
Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen:
· Kontaktinformationen (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
· Name des Fonds/Teilfonds/der Anteilsklasse und ISIN-Nummer oder Wertpapiernummer (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht)
· Grund und Gegenstand der Beschwerde
· Nachweis des Kunden zum Zeitpunkt des Auftretens des Beschwerdegrundes (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht)
LGT Capital Partners (Ireland) Limited stellt sicher, dass Ihre Beschwerde nach Eingang rasch und kompetent bearbeitet wird und Sie eine schriftliche Antwort erhalten, nachdem wir Ihre Beschwerde geprüft haben. Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument zum Beschwerdemanagement auf https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/.
Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise zur Zahlung von Einkommensteuer, Quellensteuer, Kapitalertragssteuer, Vermögenssteuer, Stempelsteuer oder einer anderen Art von Steuer auf Ausschüttungen oder fiktive Ausschüttungen der Gesellschaft oder eines Teilfonds verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur Zahlung solcher Steuern richtet sich nach den Gesetzen und Gepflogenheiten des Landes, in dem die Anteile gekauft, verkauft, gehalten oder zurückgenommen werden, sowie des Landes, in dem der Anteilinhaber seinen Wohnsitz hat oder dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und diese Gesetze und Gepflogenheiten können sich von Zeit zu Zeit ändern.
Wie bei jeder Anlage kann nicht garantiert werden, dass die zum Zeitpunkt der Anlage in der Gesellschaft geltende Steuerposition oder die vorgeschlagene Steuerposition auf Dauer Bestand haben wird. Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten ihren Steuerberater hinsichtlich ihrer jeweiligen steuerlichen Situation und der steuerlichen Folgen einer Anlage in einem bestimmten Teilfonds konsultieren.
Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Risk Factors“ und Abschnitt 9: „Taxation“.
Jeder Anleger oder potenzielle Anleger kann bei der LGT Capital Partners Ltd., Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon, kostenlos ein Exemplar des Prospekts, der KIDs, falls zutreffend, des letzten Jahresberichts und des letzten Halbjahresberichts sowie ein Exemplar des konstituierenden Dokuments der Gesellschaft anfordern.
Exemplare des Prospekts und gegebenenfalls aktuelle KIDs können von den Anteilseignern auch unter folgender Adresse angefordert werdenhttps://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ (Klicken Sie auf „Offering“ [Angebot]) oder auf einer anderen Website, die den Anteilinhabern von Zeit zu Zeit im Voraus mitgeteilt wird.
Außer in den Fällen, in denen die Ermittlung des Nettoinventarwerts eines Teilfonds vorübergehend ausgesetzt wurde, wie im Abschnitt Suspension of Calculation of Net Asset Value and/or Redemptionbeschrieben, wird der Nettoinventarwert pro Anteil für jeden Teilfonds oder jede Anteilklasse (sowie der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis jeder Anteilklasse) auf https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/veröffentlicht und nach jedem Bewertungstag aktualisiert. Der Zugang kann eingeschränkt sein und ist keine Aufforderung zur Zeichnung, zum Kauf, zum Umtausch, zum Verkauf oder zur Rücknahme von Anteilen. Darüber hinaus sind der Nettoinventarwert pro Anteil für jeden Teilfonds bzw. jede Anteilsklasse (sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis jeder Anteilsklasse) kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten erhältlich und können dort erfragt werden.
Die historische Wertentwicklung der einzelnen Teilfonds ist abrufbar unter https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions und steht potenziellen Anlegern zu Verfügung, bevor sie in die Gesellschaft investieren.
Die folgenden Stellen sind mit den folgenden Aufgaben betraut. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „An wen können Sie sich wenden, wenn Sie weitere Fragen haben?“ unten angegeben.
a) Bearbeitung der Zeichnungs-, Zahlungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträge der Anleger in Bezug auf die Anteile des AIF gemäß den in den Dokumenten des AIF festgelegten Bedingungen:
BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Ltd.
b) Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe (a) genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden: LGT Capital Partners Ltd.
c) Erläuterung zum Umgang mit Informationen im Zusammenhang mit der Ausübung der Anlegerrechte, die sich aus ihrer Anlage im AIF ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile des AIF vertrieben werden: LGT Capital Partners Ltd.
d) Bereitstellung der in Artikeln 22 und 23 geforderten Informationen und Unterlagen für die Anleger zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien: LGT Capital Partners Ltd.
e) Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009: LGT Capital Partners Ltd.
f) Kontaktstelle für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden: LGT Capital Partners Ltd.
Bei Fragen zu Punkt a) der Fazilitätenliste können Sie sich an die folgende Stelle wenden:
BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Ltd
Termini, 3 Arkle Road,
Sandyford,
Dublin 18,
D18 T6T7,
Irland
LGTDealing@bnpparibas.com
Bei Fragen zu den Punkten b) bis f) der Fazilitätenliste können Sie sich an die folgende Stelle wenden:
LGT Capital Partners Ltd.
Schützenstrasse 6
CH-8808 Pfäffikon
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS)
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com
Diese Einrichtungen werden Ihre Frage(n) innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail in einer der Amtssprachen Ihres Landes oder auf Englisch beantworten, sofern dies zulässig ist.