CBDF

Crown Sigma UCITS plc

Gemäß Artikel 92 der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 in der durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 geänderten Fassung stellt Crown Sigma UCITS plc (die „Gesellschaft“) in jedem Mitgliedstaat, in dem sie den Vertrieb ihrer Anteile plant, Einrichtungen zur Verfügung, um die unter a) bis f) aufgeführten Aufgaben zu erfüllen. 

Bitte beachten Sie, dass im Falle von Abweichungen die im Verkaufsprospekt der Gesellschaft dargelegten Bedingungen maßgebend sind. Die nachstehenden Angaben dienen lediglich der Information und werden gemäß Artikel 92 der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 bereitgestellt. 

Definierte Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden und die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie im Prospekt der Gesellschaft angegeben. 

a. Bearbeitung von Zeichnungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträgen und Vornahme sonstiger Zahlungen an Anteilinhaber im Zusammenhang mit den Anteilen der Gesellschaft gemäß den im Prospekt und den PRIIPs Key Information Documents (KIDs) festgelegten Bedingungen 
a1)       WELCHE STELLE IST FÜR DIE ERBRINGUNG DIESER DIENSTLEISTUNG ZUSTÄNDIG?

Wie im Prospekt der Gesellschaft dargelegt, wird RBC Investor Services Ireland Limited („RBC ISIL“) (die „Verwaltungsstelle“) alle Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge von Anlegern bearbeiten und andere relevante Zahlungen an Anleger in Bezug auf die Gesellschaft leisten. 

RBC ISIL kann unter den folgenden Kontaktdaten kontaktiert werden: 

RBC Investor Services Ireland Limited 
4th Floor, 
One George’s Quay Plaza, 
George’s Quay, 
Dublin 2, 
Irland 
Dublin_TA_Customer_Support@rbc.com

b. Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe a genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden 
b1)       WIE KÖNNEN SIE NEUE ANTEILE DER GESELLSCHAFT ZEICHNEN?

Zeichnung von Anteilen 
Anträge auf Zeichnung von Anteilen sollten durch Ausfüllen des Antragsformulars eingereicht werden.   

Ein Erstantrag auf Anteile kann nur gestellt werden, indem ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den darin genannten Unterlagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterlagen zur Überprüfung der Geldwäscheprävention und des Steuerstatus) per Post oder Fax an die Verwaltungsstelle, RBC Investor Services Ireland Limited, 4th Floor, One George’s Quay Plaza, George’s Quay, Dublin 2, Irland, gesendet wird. Das unterzeichnete Original des Antragsformulars und der ergänzenden Unterlagen ist der Verwaltungsstelle unverzüglich zu übermitteln.   

Sofern die Erstzeichnung von der Verwaltungsstelle genehmigt wird, können Folgeanträge per Post, per Fax oder über eine etablierte elektronische Handelsplattform bei der Verwaltungsstelle eingereicht werden.   

Wenn Sie einen Antrag auf Zeichnung von Anteilen über eine elektronische Handelsplattform stellen, müssen Sie dies gemäß den Bedingungen dieser elektronischen Handelsplattform tun.   

Anträge auf Zeichnung von Anteilen (die auf die oben beschriebene Weise eingereicht wurden) können nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwaltungsrats oder im Falle der Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts des betreffenden Teilfonds oder der Aussetzung der Ausgabe von Anteilen des betreffenden Teilfonds zurückgezogen werden.   

Mindestzeichnung
 
Sofern im jeweiligen Nachtrag vorgesehen, muss jeder Antragsteller den für die betreffende Klasse geltenden Mindesterstanlagebetrag erfüllen und jeder Anteilinhaber muss Anteile halten, die dem für jede Klasse geltenden Mindestanteilsbesitz entsprechen. Jede spätere Zeichnung von Anteilen einer Klasse muss ebenfalls den im jeweiligen Nachtrag angegebenen zusätzlichen Mindestanlagebetrag erfüllen.   

Bei der Berechnung des Mindesterstanlagebetrags und des Mindestanteilsbesitzes ist es dem Verwaltungsrat gestattet, die von mehreren eingetragenen Anteilinhabern, die von derselben Einrichtung verwaltet oder kontrolliert werden, erhaltenen Anlagen zusammenzufassen.   

Der Verwaltungsrat oder die Verwaltungsgesellschaft behalten sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen auf die Anforderungen in Bezug auf den Mindesterstanlagebetrag, den zusätzlichen Mindestanlagebetrag und den Mindestanteilsbesitz zu verzichten.   

Der Mindesterstanlagebetrag und der Mindestanteilsbesitz, die für jede Klasse gelten, werden im jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den jeweiligen Teilfonds angegeben.  

Zeichnungsfrist
 
Anträge auf Anteile, die vor dem jeweiligen Handelsschluss für einen Teilfonds an einem bestimmten Handelstag bei der Verwaltungsstelle eingehen und von dieser angenommen werden, werden normalerweise an diesem Handelstag bearbeitet. Die Handelstage und Handelsfristen für die einzelnen Teilfonds sind im jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den von Ihnen gewählten Teilfonds angegeben. 

Anträge auf Zeichnung von Anteilen, die nach dem jeweiligen Handelsschluss für einen bestimmten Handelstag eingehen, werden am folgenden Handelstag bearbeitet, es sei denn, der Verwaltungsrat oder die Verwaltungsgesellschaft beschließen nach eigenem Ermessen, einen oder mehrere Anträge anzunehmen, die nach dem Handelsschluss, aber vor dem Bewertungszeitpunkt für diesen bestimmten Handelstag eingehen. Bitte beachten Sie den Prospekt, Abschnitt 3.1.1. „Dealing Deadline“. 

Ausgabepreis
 
Während des Erstausgabezeitraums oder des Erstzeichnungstages [beides bedeutet den Zeitraum, in dem die Anteile zunächst zum Erstausgabepreis angeboten werden] ist der Erstausgabepreis für die Anteile der Klasse, die Sie zeichnen möchten, der Betrag, der für diese Klasse im Nachtrag zum Prospekt für den jeweiligen Teilfonds angegeben ist.   

Danach werden die Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse an dem betreffenden Handelstag ausgegeben, der gemäß den Bestimmungen im Abschnitt „Bewertungsgrundsätze“ des Prospekts ermittelt und (gegebenenfalls) um einen Betrag berichtigt wird, der eine Verwässerungsschutzabgabe und/oder Abgaben und Gebühren widerspiegelt.   

Zahlung für Anteile
 
Die Zahlung in Bezug auf die Ausgabe von Anteilen muss bis zu dem im entsprechenden Nachtrag angegebenen Zeichnungszahlungsdatum durch elektronische Überweisung auf das im Antragsformular angegebene Bankkonto erfolgen.   

Die Zahlungen müssen in frei verfügbaren Mitteln in der Währung der jeweiligen Klasse erfolgen.   

Personen, die am Kauf von Anteilen interessiert sind, sollten sich selbst über (a) die rechtlichen Anforderungen in ihren eigenen Ländern für den Kauf von Anteilen, (b) etwaige Devisenbeschränkungen und (c) die einkommenssteuerlichen und sonstigen steuerlichen Folgen des Kaufs und der Rücknahme von Anteilen informieren. 

Weitere Informationen finden Sie im Prospekt, insbesondere in Abschnitt 3. „Share Dealings“. 

Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nicht in alle im Prospekt und in seinen Nachträgen vorgestellten Klassen und Teilfonds investieren können, da diese in Ihrem Land möglicherweise nicht zur Zeichnung zugelassen sind. 

b2)       WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DIE ZEICHNUNG NEUER ANTEILE?

Sofern im entsprechenden Nachtrag vorgesehen, kann eine Zeichnungsgebühr von bis zu 5 % auf die Ausgabe von Anteilen zu zahlen sein. Diese Gebühr wird zusätzlich zu einer eventuell erhobenen Verwässerungsschutzabgabe erhoben. Es ist zu beachten, dass der für die ausgegebenen Anteile gezahlte Betrag ihren Wert am Ausgabetag übersteigen kann.   

Wenn ein Teilfonds als Reaktion auf einen Antrag auf Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen Anlagen kauft/eingeht oder verkauft/aussteigt, entsteht ihm im Allgemeinen eine Wertminderung, die sich aus den Handelskosten zusammensetzt, die durch den Kauf oder Verkauf dieser Anlagen entstanden sind. Sofern dies im jeweiligen Nachtrag angegeben ist, kann der Verwaltungsrat eine Verwässerungsschutzgebühr erheben, deren Ziel es ist, die Auswirkungen solcher Kosten (die, sofern sie wesentlich sind, bestehende Anteilinhaber des betreffenden Teilfonds benachteiligen) zu verringern, um die zugrunde liegenden Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds zu erhalten.   

Weitere Einzelheiten zur Zeichnungsgebühr sind in Abschnitt 3. „Share Dealings“ und 7. „Fees and Expenses“ des Prospekts aufgeführt. 

b3)       WIE KÖNNEN SIE DIE ANTEILE ZURÜCKKAUFEN?

Vorbehaltlich etwaiger im Prospekt angegebener Grenzen kann ein Anteilinhaber die Rücknahme aller oder eines Teils seiner Anteile an einem Handelstag beantragen.   

Anträge auf Rücknahme von Anteilen sind an die Gesellschaft (zu Händen der Verwaltungsstelle) vor Ablauf der Handelsfrist für den betreffenden Rücknahmetag zu richten, wie im jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den Teilfonds, den Sie gezeichnet haben, angegeben.   

Rücknahmeanträge können schriftlich, per Fax oder über eine etablierte elektronische Handelsplattform gestellt werden. Rücknahmeanträge werden nur dann auf elektronischem Wege angenommen, wenn der Anteilinhaber die Bedingungen für die Nutzung dieses Dienstes akzeptiert hat.   

Die Anteile werden zum Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse am betreffenden Handelstag zurückgenommen und den zurückgebenden Anteilinhabern zum Rücknahmepreis oder, sofern im jeweiligen Nachtrag vorgesehen, zum Rücknahmepreis abzüglich einer eventuell zu zahlenden Rücknahmegebühr zurückerstattet. Diese Gebühr wird zusätzlich zu einer eventuell erhobenen Verwässerungsschutzabgabe und/oder Steuern und Kosten erhoben. Daher können die für zurückgenommene Anteile erhaltenen Zahlungen geringer sein als der Nettoinventarwert pro Anteil am betreffenden Handelstag.   

Weitere Einzelheiten sind dem Prospekt zu entnehmen, insbesondere dem Abschnitt 3.2 „Redemption of Shares“. 

b4)       WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DIE RÜCKNAHME IHRER ANTEILE?

Der Verwaltungsrat kann eine Rücknahmegebühr von höchstens 1 % des Nettoinventarwerts je Anteil erheben. Einzelheiten zur etwaigen Rücknahmegebühr werden im jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den Teilfonds, den Sie gezeichnet haben, bekanntgegeben.   

Sofern im jeweiligen Nachtrag nichts anderes angegeben ist, ist die Rücknahmegebühr, sofern sie erhoben wird, an den betreffenden Teilfonds zu zahlen. Eine etwaige Rücknahmegebühr wird von dem an den betreffenden Anteilinhaber zu zahlenden Rücknahmeerlös abgezogen. Falls eine Rücknahmegebühr erhoben wird, werden die Anteilinhaber in ihrer Ausführungsanzeige darauf hingewiesen. 

Wenn ein Teilfonds als Reaktion auf einen Antrag auf Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen Anlagen kauft/eingeht oder verkauft/aussteigt, entsteht ihm im Allgemeinen eine Wertminderung, die sich aus den Handelskosten zusammensetzt, die durch den Kauf oder Verkauf dieser Anlagen entstanden sind. Sofern dies im jeweiligen Nachtrag angegeben ist, kann der Verwaltungsrat eine Verwässerungsschutzgebühr erheben, deren Ziel es ist, die Auswirkungen solcher Kosten (die, sofern sie wesentlich sind, bestehende Anteilinhaber des betreffenden Teilfonds benachteiligen) zu verringern, um die zugrunde liegenden Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds zu erhalten.   

Weitere Einzelheiten sind dem Prospekt zu entnehmen, insbesondere unter „Anti-Dilution Levy“ unter Abschnitt 4.4. „NAV-based-adjustments“ und unter Abschnitt 7.8 „Redemption Fee“. 

b5)       WIE LANGE DAUERT ES, BIS ANTEILE VERKAUFT UND ZAHLUNGEN ERHALTEN WERDEN?

Zahlungen nach der Rücknahme von Anteilen können je nach Teilfonds zwei bis drei Abrechnungstage unmittelbar nach dem betreffenden Bewertungstag dauern. Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3.2.2. „Payment of Repurchase Proceeds“ und der jeweilige Nachtrag für jeden Teilfonds, in 6. „Share Dealing“ unter „Repurchase Payment Date“.

b6)       AN WEN SOLLTEN SIE SICH WENDEN, WENN SIE WEITERE FRAGEN DAZU HABEN?

Sie können zu folgender Stelle Kontakt aufnehmen:   

LGT Capital Partners Ltd. 
Schützenstrasse 6 
CH-8808 Pfäffikon 
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS) 
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com 

c. Erläuterung zum Umgang mit Informationen und Zugang zu den Verfahren und Vorkehrungen gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2009/65/EG in Bezug auf die Ausübung der Rechte der Anleger, die sich aus ihrer Anlage in der Gesellschaft ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile der Gesellschaft vertrieben werden
c1)       IN WAS LEGEN SIE AN?

Sie legen in einer Klasse eines Teilfonds der Gesellschaft an, einer offenen Umbrella-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, beschränkter Haftung und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds. Diese wurde am 27. März 2012 in Irland gegründet und von der Zentralbank als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations, 2011 (S.I. No. 352 of 2011) zugelassen.   

Jeder Teilfonds verfolgt eine spezifische Anlagestrategie und -politik, die im Prospekt, im jeweiligen Nachtrag zu jedem Teilfonds und in den KIDs des investierten Teilfonds nachgelesen werden können, die unter https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ zur Verfügung stehen.   

Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nicht in alle im Prospekt und in seinen Nachträgen vorgestellten Klassen und Teilfonds investieren können, da diese in Ihrem Land möglicherweise nicht zur Zeichnung zugelassen sind.   

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Prospekt der Gesellschaft. 

c2)       WELCHES SIND DIE HAUPTRISIKEN DIESER ANLAGE?

Eine Anlage in den Anteilen ist mit Risiken verbunden. Anlagen sollten nur von Anlegern getätigt werden, die die mit der Anlage verbundenen Risiken, einschließlich des Risikos eines Totalverlusts ihrer Anlage, einschätzen können. Es gibt keine Garantie dafür, dass das Portfolio eines Teilfonds in irgendeinem Zeitraum, insbesondere kurzfristig, einen Kapitalzuwachs erzielt oder sogar seinen aktuellen Wert behält. Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, dass der Wert von Anteilen sowohl steigen als auch fallen kann und dass ein Anleger daher möglicherweise nicht den gesamten investierten Betrag zurückerhält. 

Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass eine Anlage in die Anteile gewinnbringend ist oder dass die künftige Wertentwicklung der Anteile der früheren Wertentwicklung anderer Anlageinstrumente entspricht, die von einem Anlageverwalter und/oder mit ihm verbundenen Unternehmen verwaltet werden. Potenzielle Anleger sollten die damit verbundenen Risiken sorgfältig abwägen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die im Prospekt dargelegt sind. Die nachstehende Erörterung der Risikofaktoren erhebt nicht den Anspruch, eine vollständige Erklärung der mit einer Anlage in der Gesellschaft oder einem bestimmten Teilfonds verbundenen Risiken zu sein. 

Verschiedene Teilfonds und/oder Klassen können unterschiedlichen Risiken unterliegen, die im Prospekt und/oder im jeweiligen Nachtrag ausführlich beschrieben sind. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt und den jeweiligen Nachtrag sorgfältig und vollständig durchlesen und ihre professionellen Berater konsultieren, bevor sie einen Antrag auf Zeichnung von Anteilen stellen. 

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8. „Risk Factors“ sowie den jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den jeweiligen Teilfonds. 

c3)       WAS SIND DIE RISIKEN EINES KAPITALVERLUSTS?

Es gibt keine Garantie dafür, dass das Portfolio eines Teilfonds in irgendeinem Zeitraum, insbesondere kurzfristig, einen Kapitalzuwachs erzielt oder sogar seinen aktuellen Wert behält. Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, dass der Wert von Anteilen sowohl steigen als auch fallen kann und dass ein Anleger daher möglicherweise nicht den gesamten investierten Betrag zurückerhält. 

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8. „Risk Factors“ sowie den jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den jeweiligen Teilfonds. 

c4)       WELCHE RENDITE KÖNNEN SIE ERWARTEN?

Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für zukünftige Erträge. 

Die frühere Wertentwicklung wird für jede Klasse im jeweiligen KID angegeben. KIDs sind verfügbar unter https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ (Klicken Sie auf „offering“ [Angebot]).

c5)       WIE KÖNNEN SIE DIE VERFAHREN UND MODALITÄTEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER RECHTE DER ANLEGER, DIE SICH AUS IHRER ANLAGE IN DER GESELLSCHAFT ERGEBEN, EINSEHEN?

Sie können insbesondere die Informationen über das Beschwerdemanagement und die Informationen über Anlegerrechte in englischer Sprache abrufen, und zwar unter https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/

c6)       WIE KÖNNEN SIE BEI BEDARF EINE BESCHWERDE EINREICHEN?

Kundenbeschwerden können schriftlich (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax oder über das Beschwerdeformular auf der Homepage) oder mündlich (z. B. persönlich oder telefonisch) kostenlos an folgende Adresse übermittelt werden:   

LGT Capital Partners (Ireland) Limited, 
Third Floor 
30 Herbert Street 
Dublin 2 
Irland 
+353 1 433 7420 
+353 1 433 7425 
lgt.cp@lgtcp.com   

Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen: 
-        Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
-        Name des Fonds/Teilfonds/der Anteilsklasse und ISIN-Nummer oder Wertpapiernummer (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht) 
-        Grund und Gegenstand der Beschwerde 
-        Nachweis des Kunden zum Zeitpunkt des Auftretens des Beschwerdegrundes (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht).   

LGT Capital Partners (Ireland) Limited stellt sicher, dass Ihre Beschwerde nach Eingang rasch und kompetent bearbeitet wird und Sie eine schriftliche Antwort erhalten, nachdem wir Ihre Beschwerde geprüft haben. 
Sie können Ihre Beschwerde auf Englisch, Deutsch, Italienisch oder Spanisch einreichen. 

Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument zum Beschwerdemanagement auf https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information

c7)       WIE WERDEN IHRE GEWINNE BESTEUERT?

Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise zur Zahlung von Einkommensteuer, Quellensteuer, Kapitalertragssteuer, Vermögenssteuer, Stempelsteuer oder einer anderen Art von Steuer auf Ausschüttungen oder fiktive Ausschüttungen der Gesellschaft oder eines Teilfonds verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur Zahlung solcher Steuern richtet sich nach den Gesetzen und Gepflogenheiten des Landes, in dem die Anteile gekauft, verkauft, gehalten oder zurückgenommen werden, sowie des Landes, in dem der Anteilinhaber seinen Wohnsitz hat oder dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Diese Gesetze und Gepflogenheiten können sich von Zeit zu Zeit ändern.   

Wie bei jeder Anlage kann nicht garantiert werden, dass die zum Zeitpunkt der Anlage in der Gesellschaft geltende Steuerposition oder die vorgeschlagene Steuerposition auf Dauer Bestand haben wird. Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten ihren Steuerberater hinsichtlich ihrer jeweiligen steuerlichen Situation und der steuerlichen Folgen einer Anlage in einem bestimmten Teilfonds konsultieren.   

Potenzielle Anteilinhaber sollten sich mit den Gesetzen und Vorschriften (z. B. in Bezug auf Steuern und Devisenkontrollen) vertraut machen, die für die Zeichnung, den Besitz und den Rückkauf von Anteilen am Ort ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes und ihres (Wohn-)Domizils oder ihrer Gründung gelten, und sich gegebenenfalls beraten lassen oder sich an ihren Steuerberater wenden   

Weitere Informationen sind dem Prospekt zu entnehmen, insbesondere dem Abschnitt „Taxation“ unter Abschnitt 8. „Risk Factors“ und Abschnitt 9. „Taxation“.   

Bitte beachten Sie auch die Version des Prospekts für Ihr Wohnsitzland, da dieser zusätzliche Informationen über die in Ihrem Land geltenden steuerlichen Besonderheiten enthalten kann. 

d. Gemäß Kapitel IX der Richtlinie 2009/65/EG erforderliche Informationen und Unterlagen unter den in Artikel 94 der Richtlinie 2009/65/EG festgelegten Bedingungen zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien müssen den Anlegern zur Verfügung gestellt werden
d1)       WO KÖNNEN SIE EINE KOPIE DER FONDSDOKUMENTATION ERHALTEN?

Jeder Anleger oder potenzielle Anleger kann bei der LGT Capital Partners Ltd., Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon, kostenlos ein Exemplar des Prospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen, des letzten Jahresberichts und des letzten Halbjahresberichts sowie ein Exemplar der Satzung der Gesellschaft anfordern.   

Kopien der folgenden Dokumente sind bei der Gesellschaft erhältlich und können am eingetragenen Sitz der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten an einem Werktag sowie in den Geschäftsräumen von LGT Capital Partners (Ireland) Limited (siehe Abschnitt „Directory“ des Prospekts) kostenlos eingesehen werden: 
·       die Satzung; 
·       die letzten Jahres- und Halbjahresberichte der Gesellschaft, sobald sie veröffentlicht sind.   

Exemplare des Prospekts und der aktuellen KIDs können von den Anteilinhabern auch unter folgender Adresse angefordert werden https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ (Klicken Sie auf „offering“ [Angebot]) oder auf eine andere Website, die den Anteilinhabern von Zeit zu Zeit im Voraus mitgeteilt wird.   

Für jede Klasse, die zur Zeichnung verfügbar ist, wird ein KID gemäß den Bestimmungen der Zentralbank ausgegeben. Auch wenn einige Klassen im Nachtrag für den jeweiligen Teilfonds als verfügbar beschrieben sind, kann es sein, dass diese Klassen derzeit nicht zur Zeichnung angeboten werden und dass in diesem Fall kein KID verfügbar ist. 

d2)       WO KÖNNEN SIE DEN NIW DES FONDS UND DIE HISTORISCHE PERFORMANCE ERHALTEN?

Die Verkaufs- und Kaufpreise der Anteile der Gesellschaft sowie alle Anlegerinformationen sind am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und auf der Website www.lgtcp.com/en/regulatory-information erhältlich. Die historische Performance der Gesellschaft ist abrufbar unter https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions

e. Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger 
e1)       WER NIMMT DIE AUFGABEN DER FAZILITÄTSSTELLE WAHR?

Die folgenden Stellen sind mit den folgenden Aufgaben betraut. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „An wen können Sie sich wenden, wenn Sie weitere Fragen haben?“ unten angegeben. 

a)     Bearbeitung von Zeichnungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträgen und Vornahme sonstiger Zahlungen an Anteilinhaber im Zusammenhang mit den Anteilen der Gesellschaft gemäß den im Prospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen festgelegten Bedingungen: RBC ISIL, 

b)     Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe a) genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden: LGT Capital Partners Ltd., 

c)     Ermöglichung des Umgangs mit Informationen und des Zugangs zu Verfahren und Vorkehrungen gemäß Artikel 15 Richtlinie 2009/65/EG in Bezug auf die Ausübung der Rechte der Anleger, die sich aus ihrer Anlage im OGAW ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile des OGAW vertrieben werden: LGT Capital Partners Ltd., 

d)     Gemäß Kapitel IX der Richtlinie 2009/65/EG erforderliche Informationen und Unterlagen unter den in Artikel 94 der Richtlinie 2009/65/EG festgelegten Bedingungen zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien müssen den Anlegern zur Verfügung gestellt werden: LGT Capital Partners Ltd., 

e)     Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger: LGT Capital Partners Ltd., 

f)      Kontaktstelle für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden: LGT Capital Partners Ltd. 

e2)       AN WEN SOLLTEN SIE SICH WENDEN, WENN SIE WEITERE FRAGEN HABEN?

Sollten Sie weitere Fragen haben, die nicht auf dieser Webseite aufgeführt sind, können Sie sich bei Fragen zu Punkt a) der Liste der Einrichtungen an die folgende Stelle wenden: 

RBC ISIL 4th Floor, 
One George’s Quay Plaza, 
George’s Quay, 
Dublin 2, 
Irland 
Dublin_TA_Customer_Support@rbc.com   

Bei Fragen zu den Punkten b) bis f) der Fazilitätenliste können Sie sich an die folgende Stelle wenden: 
LGT Capital Partners Ltd. 
Schützenstrasse 6 
CH-8808 Pfäffikon 
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS) 
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com 

Diese Einrichtungen werden Ihre Frage(n) innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail in einer der Amtssprachen Ihres Landes oder in Englisch beantworten, sofern dies zulässig ist.