CBDF

LGT CP Multi-Assets SICAV

Gemäß Artikel 92 der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 in der durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 geänderten Fassung stellt LGT CP Multi-Assets SICAV (der „OGAW“) in jedem Mitgliedstaat, in dem sie ihre Anteile zu vertreiben beabsichtigt, Einrichtungen zur Verfügung, um die unter a) bis f) aufgeführten Aufgaben zu erfüllen.  

Bitte beachten Sie, dass im Falle von Abweichungen die in den Anlagebedingungen des OGAW dargelegten Bedingungen maßgebend sind. Die nachstehenden Angaben dienen lediglich der Information und werden gemäß Artikel 92 der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 bereitgestellt.  

Definierte Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden und die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie in den Anlagebedingungen des OGAW angegeben. 

a. Bearbeitung von Zeichnungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträgen und Vornahme sonstiger Zahlungen an Anteilinhaber im Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW gemäß den im Prospekt und den PRIIPs Key Information Documents (Basisinformationsblätter, KIDs) festgelegten Bedingungen 
a1)       WELCHE STELLE IST FÜR DIE ERBRINGUNG DIESER DIENSTLEISTUNG ZUSTÄNDIG?

Wie in den Anlagebedingungen des OGAW dargelegt wird LGT Bank Limited alle Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge von Anlegern bearbeiten und andere relevante Zahlungen an Anleger in Bezug auf den OGAW leisten. 

LGT Bank Ltd. kann unter den folgenden Kontaktdaten kontaktiert werden:  

LGT Bank Ltd. 
Herrengasse 12 
9490 Vaduz 
Liechtenstein 
info@lgt.com

b. Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe a genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden 
b1)       WIE KÖNNEN SIE NEUE ANTEILE DES OGAW ZEICHNEN?

Ausgabe von Anteilen 
Anfänglich können Anteile am Erstzeichnungstag zum Erstausgabepreis erworben werden. Danach sind die Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse am jeweiligen Handelstag erhältlich.   

Zeichnungsanträge müssen bei der Verwahrstelle zum oder vor dem entsprechenden Handelsschluss eingehen.   

Vorbehaltlich der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen für die Zeichnung eines Teilfonds wird ein Zeichner zum Anteilinhaber und beginnt seine Beteiligung an der Wertentwicklung der Anteile am und ab dem entsprechenden Handelstag.   

Es werden keine Anteile ausgegeben, wenn nicht alle Einzelheiten der Registrierung ausgefüllt und alle Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche erfüllt sind.    

Die Anteile werden nur in Form von Namensanteilen ausgegeben, und es werden keine Anteilsscheine ausgestellt. Eine Bestätigungsmitteilung wird von der Verwahrstelle an die Zeichner gesandt, deren Antrag angenommen wurde, nachdem der Nettoinventarwert pro Anteil und die Anzahl der an die Zeichner ausgegebenen Anteile festgelegt wurden.   

Der OGAW oder die Verwaltungsgesellschaft im Namen des OGAW kann im besten Interesse der Anteilinhaber jederzeit Zeichnungsanträge ablehnen oder die Ausgabe von Anteilen vorübergehend einschränken, aussetzen oder endgültig einstellen. In diesem Fall werden alle Zahlungen, die für noch nicht bearbeitete Zeichnungsanträge eingegangen sind, ohne Zinsen auf die Konten zurückgebucht, von denen sie ursprünglich abgebucht wurden (siehe Abschnitt „Anti-Money Laundering Provisions“ in den Anlagebedingungen).    

Während eines Zeitraums, in dem die Ermittlung des Nettoinventarwerts, des Nettoinventarwerts pro Klasse oder des Nettoinventarwerts pro Anteil ausgesetzt ist, oder während eines Zeitraums, für den der OGAW oder die Verwaltungsgesellschaft, die im Namen des OGAW handelt, eine Aussetzung der Ausgabe von Anteilen einer oder mehrerer Klassen erklärt hat, dürfen keine Anteile ausgegeben werden. Während des Zeitraums einer solchen Aussetzung werden von der Verwahrstelle keine Anträge auf Anteile angenommen.   

Ein Zeichner kann seinen Zeichnungsantrag nicht mehr zurückziehen, nachdem er eingereicht wurde und bei der Verwahrstelle eingegangen ist, es sei denn, der OGAW oder die Verwaltungsgesellschaft beschließt im besten Interesse der Anteilinhaber, die vollständige oder teilweise Rücknahme eines solchen Antrags zuzulassen.    

Mindestanlagebetrag 
 
Die Mindesterstzeichnung und die Mindestzusatzzeichnung von Anteilen pro Anteilinhaber für jeden Teilfonds sind in den Ergänzungen für die Teilfonds aufgeführt.   

Zeichnungsfrist
 
Anträge, die nach Ablauf der Handelsfrist eingehen, werden am nächstfolgenden Handelstag zur Zeichnung zugelassen.  

Zeichnungspreis
 
Für jeden Teilfonds werden den Anlegern am Erstzeichnungstag Anteile jeder Klasse zum Erstausgabepreis angeboten, wie in den Ergänzungen für jeden Teilfonds angegeben, vorbehaltlich eines etwaigen Zeichnungspreises (siehe die Ergänzungen für die Teilfonds) sowie einschlägiger Steuern, Abgaben oder Gebühren (siehe Abschnitt 7. „Gebühren und Auslagen“ der Anlagebedingungen des OGAW). 
Nach dem Erstzeichnungstag werden die Anteile am jeweiligen Bewertungstag bewertet. Somit entspricht der Ausgabepreis pro Anteil nach dem Erstzeichnungstag dem Nettoinventarwert pro Anteil für den Bewertungstag, der auf den Handelstag fällt, an dem die Anteile ausgegeben werden (der „Ausgabepreis“), zuzüglich der Zeichnungsgebühr, falls eine solche Gebühr anfällt, wie in den Ergänzungen für die Teilfonds dargelegt, und vorbehaltlich der entsprechenden Steuern, Abgaben oder Gebühren.   

Zahlung für Anteile
 
Sofern der Zeichner mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle nicht vereinbart hat, die Zahlung in einer anderen Währung oder auf andere Weise vorzunehmen, muss die Zahlung in der Währung der Klasse erfolgen, die in den Anlagebedingungen dargelegt ist. Sollten andere Vereinbarungen getroffen werden, werden Antragsgelder, die nicht auf die Währung der Klasse lauten, in die Währung der Klasse umgerechnet, und alle Bankgebühren und sonstigen Umrechnungskosten werden vor der Anlage in Anteilen von den Antragsgeldern abgezogen. 

Die vollständige Zahlung für die Anteile muss bei der Verwahrstelle an oder vor dem in den Ergänzungen für die Teilfonds angegebenen Zeichnungszahlungstag eingehen.  

Sofern der OGAW oder die Verwaltungsgesellschaft im Namen des OGAW nichts anderes bestimmt, werden keine Anteile ausgegeben, bevor die entsprechenden Antragsgelder vollständig beim Teilfonds eingegangen sind. 

Bitte konsultieren Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 3 „Handel mit Anteilen“ sowie die Ergänzungen für die Teilfonds. 

Bitte beachten Sie, dass Sie unter Umständen nicht in alle Anteile und alle Teilfonds investieren können, die in den Anlagebedingungen einschließlich der Ergänzungen für die Teilfonds aufgeführt sind. 

b2)       WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DIE ZEICHNUNG NEUER ANTEILE?

Die Verwaltungsgesellschaft kann eine Zeichnungsgebühr, wie in den Ergänzungen für die Teilfonds beschrieben, als Prozentsatz des Zeichnungspreises erheben. Die Zeichnungsgebühr ist gegebenenfalls an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen, die wiederum ganz oder teilweise an Untervertriebsgesellschaften, Einführungsagenten oder Intermediäre gezahlt werden kann. 

Bitte konsultieren Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 3 „Handel mit Anteilen“ und Abschnitt 7 „Gebühren und Auslagen“ sowie die Ergänzungen für die Teilfonds. 

b3)       WIE KÖNNEN SIE DIE ANTEILE ZURÜCKGEBEN?

Rücknahmeanträge für Anteile sind an die Verwahrstelle zu richten. 

Eine Teilrücknahme kann in Höhe eines Betrags erfolgen, der nicht unter dem in die Ergänzungen für die Teilfonds genannten Mindestanlagebetrag liegt, wobei der OGAW oder die Verwaltungsgesellschaft im Namen des OGAW auf diesen Betrag verzichten, ihn verringern oder erhöhen kann. Es wird erwartet, dass die verbleibende Anlage eines Anteilinhabers in der Klasse mindestens dem Mindestanlagebetrag entspricht, der in den Ergänzungen für die Teilfonds angegeben ist, wobei der OGAW oder die Verwaltungsgesellschaft im Namen des OGAW auf diesen Betrag verzichten, ihn verringern oder erhöhen kann. 

Die Anteile können an einem Handelstag zurückgenommen werden. Anträge auf Rücknahme müssen bei der Verwahrstelle zum oder vor dem Handelsschluss eingehen. 

Rücknahmeanträge, die nach dem Handelsschluss eingehen, werden am nächstfolgenden Handelstag bearbeitet. Unter normalen Umständen erfolgt die Zahlung für zurückgenommene Anteile innerhalb des Rücknahmezahlungstages, wie in den Ergänzungen für die Teilfonds angegeben. 

Unabhängig davon, ob Anteile freiwillig oder zwangsweise zurückgenommen werden, sind die Rücknahmeerlöse am Rücknahmezahlungstag in der Basiswährung der betreffenden Klasse (oder in einer anderen von der Verwaltungsgesellschaft festgelegten Währung) zu zahlen. Alle Kosten für die Durchführung von Geldtransfers werden von den Anteilinhabern getragen und können von den Rücknahmegeldern abgezogen werden. 

Bitte konsultieren Sie die Anlagebedingungen insbesondere unter Abschnitt 3.2 „Rücknahme von Anteilen“ sowie die Ergänzungen für die Teilfonds. 

b4)       WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DIE RÜCKNAHME IHRER ANTEILE?  

Die Rücknahme der Anteile erfolgt zum Rücknahmepreis abzüglich der Rücknahmegebühr, sofern eine solche Gebühr gemäß den Ergänzungen für die Teilfonds anfällt, und vorbehaltlich der entsprechenden Steuern, Abgaben oder Gebühren (siehe Abschnitt 7 „Gebühren und Auslagen“ der Anlagebedingungen des OGAW).   

Die Verwaltungsgesellschaft kann eine Rücknahmegebühr, wie in den Ergänzungen für die Teilfonds beschrieben, als Prozentsatz des Rücknahmepreises erheben. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen die Rücknahmegebühr ganz oder teilweise einbehalten und an die Verwahrstelle und/oder die Vertriebsstellen zahlen.   

Bitte konsultieren Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 7 „Gebühren und Auslagen“ sowie die Ergänzungen für die Teilfonds. 

b5)       WIE LANGE DAUERT ES, BIS ANTEILE VERKAUFT UND ZAHLUNGEN ERHALTEN WERDEN?  

Unter normalen Umständen erfolgt die Zahlung für zurückgenommene Anteile innerhalb des Rücknahmezahlungstages, wie in den Ergänzungen für die Teilfonds angegeben. 

Bitte beachten Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 3.2 „Rücknahme von Anteilen“ und den Abschnitt für den jeweiligen Teilfonds in den Ergänzungen für die Teilfonds.  

b6)       AN WEN SOLLTEN SIE SICH WENDEN, WENN SIE WEITERE FRAGEN DAZU HABEN?

Sie können zu folgender Stelle Kontakt aufnehmen: 
LGT Capital Partners Ltd. 
Schützenstrasse 6 
CH-8808 Pfäffikon 
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS) 
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com 

c. Erläuterung zum Umgang mit Informationen und Zugang zu den Verfahren und Vorkehrungen gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2009/65/EG in Bezug auf die Ausübung der Rechte der Anleger, die sich aus ihrer Anlage im OGAW ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile des OGAW vertrieben werden
c1)        IN WAS LEGEN SIE AN?

Sie legen in Anteilen eines Teilfonds des OGAW an, einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die nach liechtensteinischem Recht als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gegründet wurde. Der OGAW wurde am 9. Februar 2023 von der FMA genehmigt und am 6. April 2023 in das liechtensteinische Handelsregister eingetragen. Der OGAW wurde nach liechtensteinischem Recht auf unbestimmte Zeit ohne Kapitalbeschränkung gegründet. Der OGAW hat die Rechtsform einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital.    

Der OGAW ist als Umbrella-Fonds strukturiert, der einen oder mehrere Teilfonds umfassen kann, die das investierte Kapital in Übereinstimmung mit ihrer jeweiligen, in den Ergänzungen für die Teilfonds dargelegten Anlagepolitik zuweisen.   

Jeder Teilfonds stellt einen Pool von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dar, der von anderen Teilfonds des OGAW getrennt ist, und nach liechtensteinischem Recht stehen die Vermögenswerte eines Teilfonds nicht zur Erfüllung der Verbindlichkeiten eines anderen Teilfonds zur Verfügung. Daher sind die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds von den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der anderen Teilfonds getrennt. Etwaige Ansprüche von Anlegern, Gläubigern oder anderen Parteien gegenüber einem Teilfonds sind auf das Nettovermögen des betreffenden Teilfonds beschränkt.   

Jeder Teilfonds strebt eine spezifische Anlagestrategie und -politik an, die in den Anlagebedingungen, in den entsprechenden Ergänzungen für die Teilfonds und in den jeweiligen Basisinformationsblättern dargelegt sind.   

Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nicht in alle Klassen und alle Teilfonds investieren können.    

Weitere Informationen finden Sie in den Gründungsunterlagen des OGAW sowie in den Ergänzungen für die Teilfonds. 

c2)        WELCHES SIND DIE HAUPTRISIKEN DIESER ANLAGE?

Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine Anlage in einen Teilfonds von Zeit zu Zeit Risiken außergewöhnlicher Art ausgesetzt sein kann. Die Anlage in die Teilfonds ist mit einem gewissen Risiko verbunden. Verschiedene Teilfonds und/oder Anteile können unterschiedlichen Risiken unterliegen. Einzelheiten zu spezifischen Risiken, die mit einem bestimmten Teilfonds oder einer bestimmten Klasse verbunden sind und die über die in diesem Abschnitt beschriebenen Risiken hinausgehen, werden in den Ergänzungen für die Teilfonds offengelegt. Potenzielle Anleger sollten die Anlagebedingungen einschließlich der Ergänzungen für die Teilfonds sorgfältig und vollständig durchlesen und ihre professionellen und Finanzberater konsultieren, bevor sie einen Antrag auf Anteile stellen.    

Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, dass der Wert von Anteilen und die daraus erzielten Erträge sowohl steigen als auch fallen können und dass ein Anleger daher möglicherweise nicht den vollen investierten Betrag zurückerhält, und dass eine Anlage nur von Personen getätigt werden sollte, die einen Verlust ihrer Anlage verkraften können und in der Lage sind, die mit der Anlage verbundenen Risiken zu bewerten. Die in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung eines Teilfonds des OGAW oder der Teilfonds eines anderen von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentfonds sollte nicht als Indikator für die zukünftige Wertentwicklung herangezogen werden. Potenzielle Anleger werden auf die mit einer Anlage in den OGAW verbundenen steuerlichen Risiken aufmerksam gemacht.    

Die Wertpapiere und Instrumente, in die der OGAW investiert, unterliegen den üblichen Marktschwankungen und anderen Risiken, die mit einer Anlage in solchen Anlagen verbunden sind, und es kann nicht garantiert werden, dass ein Wertzuwachs eintritt. Bitte beachten Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 8. „Risikofaktoren“ sowie die Ergänzungen für die Teilfonds. 

c3)        WAS SIND DIE RISIKEN EINES KAPITALVERLUSTS?

Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, dass der Wert von Anteilen und die daraus erzielten Erträge sowohl steigen als auch fallen können und dass ein Anleger daher möglicherweise nicht den vollen investierten Betrag zurückerhält, und dass eine Anlage nur von Personen getätigt werden sollte, die einen Verlust ihrer Anlage verkraften können und in der Lage sind, die mit der Anlage verbundenen Risiken zu bewerten.    

Bitte beachten Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 8. „Risikofaktoren“ sowie die Ergänzungen für die Teilfonds. 

c4)        WELCHE RENDITE KÖNNEN SIE ERWARTEN?  

Die in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung eines Teilfonds des OGAW oder der Teilfonds eines anderen von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentfonds sollte nicht als Indikator für die zukünftige Wertentwicklung herangezogen werden.  

Die historische Wertentwicklung der einzelnen Teilfonds (einschließlich der Anteile) wird, sobald sie verfügbar ist, auf der Website des LAFV (www.lafv.li) und in den entsprechenden Basisinformationsblättern veröffentlicht. Basisinformationsblätter sind verfügbar unter https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions

c6)        WIE KÖNNEN SIE BEI BEDARF EINE BESCHWERDE EINREICHEN?  

Kundenbeschwerden können schriftlich (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax oder über das Beschwerdeformular auf der Homepage) oder mündlich (z. B. persönlich oder telefonisch) kostenlos an folgende Adresse übermittelt werden:   

LGT Capital Partners (FL) Ltd. 
Herrengasse 12 
9490 Vaduz, 
Liechtenstein   

Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen: 
-        Kontaktinformationen (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
-        Name des Fonds/Teilfonds/der Anteile und ISIN-Nummer oder Wertpapiernummer (wenn sich Ihr Antrag auf einen Fonds bezieht) 
-        Grund und Gegenstand der Beschwerde  
-        Nachweis des Kunden zum Zeitpunkt des Auftretens des Beschwerdegrundes (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht).    

LGT Capital Partners (FL) Ltd. stellt sicher, dass Ihre Beschwerde nach Eingang rasch und kompetent bearbeitet wird und Sie nach Prüfung der Beschwerde eine schriftliche Antwort erhalten. Sie können Ihre Beschwerde auf Englisch oder Deutsch einreichen. 

Weitere Informationen finden Sie in den Informationen zum Beschwerdemanagement unter https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/

c7)        WIE WERDEN IHRE GEWINNE BESTEUERT?

Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise zur Zahlung von Einkommensteuer, Quellensteuer, Kapitalertragssteuer, Vermögenssteuer, Stempelsteuer oder einer anderen Art von Steuer auf Ausschüttungen oder fiktive Ausschüttungen des OGAW oder eines Teilfonds verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur Zahlung solcher Steuern richtet sich nach den Gesetzen und Gepflogenheiten des Landes, in dem die Anteile gekauft, verkauft, gehalten oder zurückgegeben werden, sowie des Landes, in dem der Anteilinhaber seinen Wohnsitz hat oder dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und diese Gesetze und Gepflogenheiten können sich von Zeit zu Zeit ändern.    

Wie bei jeder Anlage kann nicht garantiert werden, dass die zum Zeitpunkt der Anlage im OGAW geltende Steuerposition oder die vorgeschlagene Steuerposition auf Dauer Bestand haben wird. Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten ihren Steuerberater hinsichtlich ihrer jeweiligen steuerlichen Situation und der steuerlichen Folgen einer Anlage in einem bestimmten Teilfonds konsultieren.   

Potenzielle Anteilinhaber sollten sich mit den Gesetzen und Vorschriften (z. B. in Bezug auf Steuern und Devisenkontrollen) vertraut machen, die für die Zeichnung, den Besitz und den Rückkauf von Anteilen am Ort ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes und ihres (Wohn-)Domizils oder ihrer Gründung gelten, und sich gegebenenfalls beraten lassen oder sich an ihren Steuerberater wenden.     

Bitte beachten Sie auch die Version von Abschnitt 9 „Besteuerung“ für Ihr Wohnsitzland, da dieser zusätzliche Informationen über die in Ihrem Land geltenden steuerlichen Besonderheiten enthalten kann.   

d. Gemäß Kapitel IX der Richtlinie 2009/65/EG erforderliche Informationen und Unterlagen unter den in Artikel 94 der Richtlinie 2009/65/EG festgelegten Bedingungen zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien müssen den Anlegern zur Verfügung gestellt werden
d1)       WO KÖNNEN SIE EINE KOPIE DER FONDSDOKUMENTATION ERHALTEN?  

Jeder Anteilseigner oder potenzielle Anleger kann bei der LGT Capital Partners Ltd., Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon, kostenlos ein Exemplar der Anlagebedingungen, der Basisinformationsblätter, des letzten Jahresberichts und des letzten Halbjahresberichts sowie ein Exemplar der Satzung des OGAW anfordern.   

Darüber hinaus sind die Gründungsdokumente und die Basisinformationsblätter zusammen mit den letzten Jahres- und Halbjahresberichten in Form von dauerhaften Datenträgern kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, den Zahlstellen, den Fazilitätsstellen des OGAW und allen anderen autorisierten Vertriebsstellen für die Teilfonds in Liechtenstein und im Ausland sowie auf der Website von LAFV unter www.lafv.li verfügbar.    

Weitere Informationen über den OGAW und/oder die Teilfonds sind auch unter www.lgtcp.com/en/regulatory-information oder am Sitz des OGAW, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle erhältlich.   

Für jede Klasse, die zur Zeichnung zur Verfügung steht, wird ein Basisinformationsblatt für das jeweilige Land ausgestellt, in dem sie vermarktet wird. Auch wenn einige Klassen in den Ergänzungen für die Teilfonds als verfügbar beschrieben sind, kann es sein, dass diese Klassen derzeit nicht zur Zeichnung angeboten werden und dass in diesem Fall kein Basisinformationsblatt verfügbar ist. 

d2)       WO KÖNNEN SIE DEN NIW DES FONDS UND DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG ERHALTEN?

Der NIW und die historische Wertentwicklung der einzelnen Teilfonds (einschließlich der Klassen) werden, sobald sie verfügbar sind, auf der Website des LAFV(www.lafv.li) und in den entsprechenden Basisinformationsblättern veröffentlicht. Die historische Wertentwicklung ist abrufbar unter https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions

e. Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger 
e1)       WER NIMMT DIE AUFGABEN DER FAZILITÄTSSTELLE WAHR?

Die folgenden Stellen sind mit den folgenden Aufgaben betraut. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „An wen können Sie sich wenden, wenn Sie weitere Fragen haben?“ unten angegeben. 

a)     Bearbeitung von Zeichnungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträgen und Vornahme sonstiger Zahlungen an Anteilinhaber im Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW gemäß den in den Anlagebedingungen und Basisinformationsblättern dargelegten Bedingungen: LGT Bank Ltd., 
b)     Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe a) genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden: LGT Capital Partners Ltd.,   
c)     Ermöglichung des Umgangs mit Informationen und des Zugangs zu Verfahren und Vorkehrungen gemäß Artikel 15 Richtlinie 2009/65/EG in Bezug auf die Ausübung der Rechte der Anleger, die sich aus ihrer Anlage im OGAW ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile des OGAW vertrieben werden: LGT Capital Partners Ltd., 
d)     Gemäß Kapitel IX der Richtlinie 2009/65/EG erforderliche Informationen und Unterlagen unter den in Artikel 94 der Richtlinie 2009/65/EG festgelegten Bedingungen zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien müssen den Anlegern zur Verfügung gestellt werden: LGT Capital Partners Ltd., 
e)     Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger: LGT Capital Partners Ltd.,  
f)      Kontaktstelle für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden: LGT Capital Partners Ltd.  

e2)       AN WEN SOLLTEN SIE SICH WENDEN, WENN SIE WEITERE FRAGEN HABEN?

Sollten Sie weitere Fragen haben, die nicht auf dieser Webseite aufgeführt sind, können Sie sich bei Fragen zu Punkt a) gerne an folgende Stelle wenden: 

LGT Bank Ltd., 
Herrengasse 12, 
9490 Vaduz, 
Liechtenstein 
info@lgt.com   

Bei Fragen zu den Punkten b) bis f) der Fazilitätenliste können Sie sich an die folgende Stelle wenden: 
LGT Capital Partners Ltd. 
Schützenstrasse 6 
CH-8808 Pfäffikon 
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS) 
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com 

Diese Einrichtungen werden Ihre Frage(n) innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail in einer der Amtssprachen Ihres Landes oder auf Englisch beantworten, sofern dies zulässig ist.