Gemäß Artikel 43a der Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds in der durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 geänderten Fassung stellt LGT CP Portfolio Management SICAV (der „AIF“) in jedem Mitgliedstaat, in dem er seine Anteile zu vertreiben beabsichtigt, Einrichtungen zur Verfügung, die die folgenden, unter a) bis f) aufgeführten Aufgaben erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass im Falle von Abweichungen die in den Anlagebedingungen des AIF dargelegten Bedingungen maßgebend sind. Die nachstehenden Angaben dienen lediglich der Information und werden gemäß Artikel 43a der Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 bereitgestellt.
Definierte Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden und die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie in den Anlagebedingungen des AIF angegeben.
Wie in den Anlagebedingungen des AIF dargelegt, wird die LGT Bank Ltd. alle Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge von Anlegern bearbeiten und andere relevante Zahlungen an Anleger in Bezug auf den AIF leisten.
Die LGT Bank Ltd. kann unter den folgenden Kontaktdaten kontaktiert werden:
LGT Bank Ltd.
Herrengasse 12
9490 Vaduz
Liechtenstein
info@lgt.com
Ausgabe von Anteilen
Die Anteile können zunächst am Erstzeichnungstag zum Erstausgabepreis erworben werden. Danach sind die Anteile zum Nettoinventarwert je Anteil der betreffenden Anteilsklasse am jeweiligen Handelstag erhältlich.
Zeichnungsanträge müssen bei der Verwahrstelle zum oder vor dem jeweiligen Zeichnungsschluss eingehen.
Vorbehaltlich der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen für die Zeichnung eines Teilfonds wird ein Zeichner zum Anteilinhaber und beginnt seine Beteiligung an der Wertentwicklung der Anteile am und ab dem entsprechenden Handelstag.
Es werden keine Anteile ausgegeben, wenn nicht alle Einzelheiten der Registrierung ausgefüllt und alle Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche erfüllt sind.
Die Anteile werden nur in Form von Namensanteilen ausgegeben, und es werden keine Anteilsscheine ausgestellt. Eine Bestätigungsmitteilung wird von der Verwahrstelle an die Zeichner gesandt, deren Antrag angenommen wurde, nachdem der Nettoinventarwert pro Anteil und die Anzahl der an die Zeichner ausgegebenen Anteile festgelegt wurden.
Der AIF oder der AIFM im Namen des AIF kann jederzeit im besten Interesse der Anteilinhaber Zeichnungsanträge ablehnen oder die Ausgabe von Anteilen vorübergehend einschränken, aussetzen oder endgültig einstellen. In diesem Fall werden alle Zahlungen, die für noch nicht ausgeführte Zeichnungsanträge eingegangen sind, ohne Zinsen auf die Konten zurücküberwiesen, von denen sie ursprünglich abgebucht wurden (siehe Abschnitt „Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche“ in den Anlagebedingungen).
Während eines Zeitraums, in dem die Ermittlung des Nettoinventarwerts, des Nettoinventarwerts je Anteilsklasse oder des Nettoinventarwerts je Anteil ausgesetzt ist, oder während eines Zeitraums, in dem der AIF oder der AIFM im Namen des AIF eine Aussetzung der Ausgabe von Anteilen in einer oder mehreren Anteilsklassen erklärt hat, dürfen keine Anteile ausgegeben werden. Während einer solchen Aussetzung nimmt die Verwahrstelle keine Anträge auf Zeichnung von Anteilen an.
Ein Zeichner kann seinen Zeichnungsantrag nicht mehr zurückziehen, nachdem er eingereicht wurde und bei der Verwahrstelle eingegangen ist, es sei denn, der AIF oder der AIFM beschließen im besten Interesse der Anteilinhaber, die vollständige oder teilweise Rücknahme eines solchen Antrags zuzulassen.
Mindestanlagebetrag
Der Mindestbetrag für die Erstanlage und der Mindestbetrag für die zusätzliche Anlage von Anteilen pro Anteilinhaber in Bezug auf jeden Teilfonds sind in den Ergänzungsbeilagen zu den Teilfonds angegeben.
Zeichnungsfrist
Zeichnungsanträge müssen bei der Verwahrstelle zum oder vor dem Zeichnungsschluss eingehen. Anträge, die nach Ablauf der Zeichnungsfrist eingehen, werden am nächstfolgenden Handelstag zur Zeichnung zugelassen. Zeichnungspreis Für jeden Teilfonds werden den Anlegern am Erstzeichnungstag Anteile jeder Anteilsklasse zu dem in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds angegebenen Erstausgabepreis angeboten, vorbehaltlich eines etwaigen Ausgabeaufschlags (siehe Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds) und anfallender Steuern, Abgaben oder Gebühren (siehe Abschnitt 7 „Gebühren und Aufwendungen“ der Anlagebedingungen des AIF).
Nach dem Erstzeichnungstag werden die Anteile am jeweiligen Bewertungstag bewertet. Dementsprechend entspricht der Ausgabepreis je Anteil nach dem Erstzeichnungstag dem Nettoinventarwert je Anteil für den Bewertungstag, der auf den Handelstag fällt, an dem die Anteile ausgegeben werden (der „Ausgabepreis“), zuzüglich eines etwaigen Ausgabeaufschlags, wie in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds beschrieben, und vorbehaltlich etwaiger anwendbarer Steuern, Abgaben oder Gebühren.
Zahlung für Anteile
Sofern der Zeichner nicht mit dem AIFM oder der Verwahrstelle vereinbart hat, dass die Zahlung in einer anderen Währung oder auf eine andere Art und Weise erfolgen soll, muss die Zahlung in der Währung der Anteilsklasse auf die in den Anlagebedingungen festgelegte Art und Weise erfolgen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden Zeichnungsgelder, die nicht auf die Klassenwährung lauten, in die Klassenwährung umgerechnet und alle Bankgebühren und sonstigen Umrechnungskosten vor der Anlage in Anteile von den Zeichnungsgeldern abgezogen.
Die vollständige Zahlung für die Anteile muss bei der Verwahrstelle am oder vor dem Zeichnungszahlungsdatum eingehen, das in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds angegeben ist.
Sofern der AIF oder der AIFM im Namen des AIFM nichts anderes bestimmt, werden keine Anteile ausgegeben, bevor der entsprechende Zeichnungsbetrag vollständig beim Teilfonds eingegangen ist.
Bitte beachten Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 3 „Handel mit Anteilen“ sowie die Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds.
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nicht in alle Anteile und Teilfonds investieren können, die in den Anlagebedingungen einschließlich der Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds aufgeführt sind.
Der AIFM kann eine Zeichnungsgebühr als Prozentsatz des Zeichnungspreises erheben, wie in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds beschrieben. Die Zeichnungsgebühr ist gegebenenfalls an den AIFM zu zahlen, der sie wiederum ganz oder teilweise an Untervertriebsgesellschaften, Einführungsagenten oder Intermediäre weiterleiten kann.
Bitte beachten Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 3 „Handel mit Anteilen“ und Abschnitt 7 „Gebühren und Aufwendungen“ sowie die Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds.
Rücknahmeanträge für Anteile sind an die Verwahrstelle zu richten.
Eine Teilrücknahme kann mit einem Betrag erfolgen, der nicht unter dem in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds genannten Mindestanteilbesitz liegt, wobei dieser Betrag dem Verzicht, der Reduzierung oder der Erhöhung durch den AIF oder den AIFM im Namen des AIF unterliegt. Es wird erwartet, dass die verbleibende Anlage eines Anteilinhabers in der Klasse mindestens dem in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds angegebenen Mindestanteilsbestand entspricht, wobei dieser Betrag dem Verzicht, der Reduzierung oder der Erhöhung durch den AIF oder den AIFM im Namen des AIF unterliegt.
Die Anteile können an einem Rücknahmetag zurückgenommen werden. Anträge auf Rücknahme müssen bei der Verwahrstelle zum oder vor dem Rücknahmeschluss eingehen.
Rücknahmeanträge, die nach dem Rücknahmeschluss eingehen, werden am nächstfolgenden Rücknahmetag bearbeitet. Unter normalen Umständen erfolgt die Auszahlung der zurückgenommenen Anteile am Rücknahmezahlungstag, wie in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds angegeben.
Unabhängig davon, ob die Anteile freiwillig oder zwangsweise zurückgenommen werden, sind die Rücknahmeerlöse am Rücknahmetag in der Basiswährung der betreffenden Klasse (oder in einer anderen vom AIFM festgelegten Währung) zahlbar. Alle Kosten für die Durchführung von Geldtransfers werden von den Anteilinhabern getragen und können von den Rücknahmegeldern abgezogen werden.
Bitte beachten Sie die Anlagebedingungen, insbesondere den Abschnitt 3.2 „Rücknahme von Anteilen“ sowie die Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds.
Die Rücknahme der Anteile erfolgt zum Rücknahmepreis abzüglich der Rücknahmegebühr, sofern eine solche gemäß den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds anwendbar ist, und vorbehaltlich etwaiger Steuern, Abgaben oder Gebühren (siehe Abschnitt 7 „Gebühren und Aufwendungen“ der Anlagebedingungen).
Der AIFM kann eine Rücknahmegebühr in Höhe eines Prozentsatzes des Rücknahmepreises erheben, wie in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds beschrieben. Die Rücknahmegebühr kann nach Ermessen des AIFM ganz oder teilweise vom AIFM einbehalten oder an die Verwahrstelle und/oder die Vertriebsstellen gezahlt werden.
Bitte beachten Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 7 „Gebühren und Aufwendungen“, sowie die Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds.
Unter normalen Umständen erfolgt die Auszahlung der zurückgenommenen Anteile innerhalb der in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds angegebenen Rücknahmezahlungsfrist.
Bitte beachten Sie die Anlagebedingungen, insbesondere den Abschnitt 3.2 „Rücknahme von Anteilen“ und den Abschnitt für den jeweiligen Teilfonds in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds.
Sie können zu folgender Stelle Kontakt aufnehmen:
LGT Capital Partners Ltd.
Schützenstrasse 6
CH-8808 Pfäffikon
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS)
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com
Sie investieren in Anteile eines Teilfonds des AIF, einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die nach liechtensteinischem Recht als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gegründet wurde. Der AIF wurde am 19. April 2023 in das liechtensteinische Handelsregister eingetragen. Der AIF wurde nach liechtensteinischem Recht auf unbestimmte Zeit ohne Kapitalbeschränkung gegründet. Der AIF hat die Rechtsform einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital.
Der AIF ist als Umbrella-Fonds strukturiert, der einen oder mehrere Teilfonds umfassen kann, die das investierte Kapital in Übereinstimmung mit ihrer jeweiligen, in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds dargelegten Anlagepolitik zuweisen.
Jeder Teilfonds stellt einen Pool von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dar, der von anderen Teilfonds des AIF getrennt ist, und nach liechtensteinischem Recht stehen die Vermögenswerte eines Teilfonds nicht zur Erfüllung der Verbindlichkeiten eines anderen Teilfonds zur Verfügung. Daher sind die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds von den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der anderen Teilfonds getrennt. Etwaige Ansprüche von Anlegern, Gläubigern oder anderen Parteien gegenüber einem Teilfonds sind auf das Nettovermögen des betreffenden Teilfonds beschränkt.
Jeder Teilfonds verfolgt eine spezifische Anlagestrategie und -politik, die in den Anlagebedingungen, in den entsprechenden Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds und in den jeweiligen KIDs nachgelesen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nicht in alle Klassen und Teilfonds investieren können.
Weitere Informationen finden Sie in den Gründungsunterlagen des AIF sowie in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds.
Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine Anlage in einen Teilfonds von Zeit zu Zeit Risiken außergewöhnlicher Art ausgesetzt sein kann. Die Anlage in die Teilfonds ist mit einem gewissen Risiko verbunden. Verschiedene Teilfonds und/oder Anteile können unterschiedlichen Risiken unterliegen. Einzelheiten zu den mit einem bestimmten Teilfonds oder einer bestimmten Klasse verbundenen Risiken, die über die in diesem Abschnitt beschriebenen Risiken hinausgehen, sind in den Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds angegeben. Potenzielle Anleger sollten die Anlagebedingungen einschließlich der Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds sorgfältig und vollständig durchlesen und sich mit ihren Fach- und Finanzberatern beraten, bevor sie einen Antrag auf Zeichnung von Anteilen stellen.
Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, dass der Wert von Anteilen und die daraus erzielten Erträge sowohl steigen als auch fallen können und dass ein Anleger daher möglicherweise nicht den vollen investierten Betrag zurückerhält, und dass eine Anlage nur von Personen getätigt werden sollte, die einen Verlust ihrer Anlage verkraften können und in der Lage sind, die mit der Anlage verbundenen Risiken zu bewerten. Die frühere Wertentwicklung eines Teilfonds oder der Teilfonds eines anderen vom AIFM verwalteten Investmentfonds sollte nicht als Indikator für die zukünftige Wertentwicklung herangezogen werden. Potenzielle Anleger werden auf die mit einer Investition in den AIF verbundenen steuerlichen Risiken hingewiesen.
Die Wertpapiere und Instrumente, in die der AIF investiert, unterliegen den üblichen Marktschwankungen und anderen Risiken, die mit einer Anlage in solchen Anlagen verbunden sind, und es kann nicht garantiert werden, dass ein Wertzuwachs eintritt.
Bitte beachten Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 8 „Risikofaktoren“, sowie die Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds.
Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, dass der Wert von Anteilen und die daraus erzielten Erträge sowohl steigen als auch fallen können und dass ein Anleger daher möglicherweise nicht den vollen investierten Betrag zurückerhält, und dass eine Anlage nur von Personen getätigt werden sollte, die einen Verlust ihrer Anlage verkraften können und in der Lage sind, die mit der Anlage verbundenen Risiken zu bewerten.
Bitte beachten Sie die Anlagebedingungen, insbesondere Abschnitt 8 „Risikofaktoren“, sowie die Ergänzungsbeilagen für die Teilfonds.
Die frühere Wertentwicklung eines Teilfonds oder der Teilfonds eines anderen vom AIFM verwalteten Investmentfonds sollte nicht als Indikator für die zukünftige Wertentwicklung herangezogen werden.
Die bisherige Wertentwicklung der einzelnen Teilfonds (einschließlich der Anteile) wird, sobald verfügbar, auf der Website des LAFV (www.lafv.li) und in den entsprechenden KIDs veröffentlicht. KIDs sind verfügbar unter https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions.
Sie können insbesondere die Informationen zum Beschwerdemanagement in englischer Sprache unter https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ einsehen.
Kundenbeschwerden können schriftlich (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax oder über das Beschwerdeformular auf der Homepage) oder mündlich (z. B. persönlich oder telefonisch) kostenlos an folgende Adresse übermittelt werden:
LGT Capital Partners (FL) Ltd.
Herrengasse 12
9490 Vaduz,
Liechtenstein
Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen:
- Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Name des Fonds/Teilfonds/der Anteile und ISIN-Nummer oder Wertpapiernummer (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht)
- Grund und Gegenstand der Beschwerde
- Nachweis des Kunden zum Zeitpunkt des Auftretens des Beschwerdegrundes (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht).
Die LGT Capital Partners (FL) Ltd. sorgt dafür, dass Ihre Beschwerde nach Eingang rasch und kompetent bearbeitet wird und Sie nach Prüfung der Beschwerde eine schriftliche Antwort erhalten.
Sie können Ihre Beschwerde auf Englisch oder Deutsch einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in den Informationen zum Beschwerdemanagement unter https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/.
Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise zur Zahlung von Einkommensteuer, Quellensteuer, Kapitalertragssteuer, Vermögenssteuer, Stempelsteuer oder einer anderen Art von Steuer auf Ausschüttungen oder fiktive Ausschüttungen des AIF oder eines Teilfonds verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur Zahlung solcher Steuern richtet sich nach den Gesetzen und Gepflogenheiten des Landes, in dem die Anteile gekauft, verkauft, gehalten oder zurückgegeben werden, sowie des Landes, in dem der Anteilinhaber seinen Wohnsitz hat oder dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und diese Gesetze und Gepflogenheiten können sich von Zeit zu Zeit ändern.
Wie bei jeder Anlage kann nicht garantiert werden, dass die zum Zeitpunkt der Anlage im AIF geltende Steuerposition oder die vorgeschlagene Steuerposition auf Dauer Bestand haben wird. Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten ihren Steuerberater hinsichtlich ihrer jeweiligen steuerlichen Situation und der steuerlichen Folgen einer Anlage in einem bestimmten Teilfonds konsultieren.
Potenziellen Anlegern und Anteilinhabern wird empfohlen, sich mit den Gesetzen und Vorschriften (z. B. in Bezug auf Besteuerung und Devisenkontrollen) vertraut zu machen, die für die Zeichnung, den Besitz und die Rücknahme von Anteilen in dem Land ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, Sitzes oder ihrer Niederlassung gelten, und sich gegebenenfalls beraten zu lassen oder ihre eigenen Steuerberater zu konsultieren.
Bitte beachten Sie Abschnitt 9 „Besteuerung“ der Version der Anlagebedingungen für Ihr Wohnsitzland, da er zusätzliche Informationen über die Besteuerung und die in Ihrem Land geltenden Besonderheiten enthalten kann.
Jeder Anteilinhaber oder potentielle Anleger kann sich an die LGT Capital Partners Ltd., Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon wenden, um kostenlos ein Exemplar der Anlagebedingungen, der KIDs, falls zutreffend, des letzten Jahresberichts sowie ein Exemplar der Satzung des AIF zu erhalten.
Darüber hinaus sind die Gründungsunterlagen und gegebenenfalls die KIDs sowie der letzte Jahresbericht beim AIFM, bei der Verwahrstelle, bei den Zahlstellen, bei den Servicestellen für den AIF und bei allen anderen autorisierten Vertriebsstellen für die Teilfonds in Liechtenstein und im Ausland sowie auf der Website des LAFV unter www.lafv.li in Form von dauerhaften Datenträgern kostenlos erhältlich.
Weitere Informationen über den AIF und/oder die Teilfonds sind auch unter www.lgtcp.com/en/regulatory-information oder bei den eingetragenen Geschäftsstellen des AIF, des AIFM und der Verwahrstelle erhältlich.
Der NIW und die historische Wertentwicklung der einzelnen Teilfonds (einschließlich der Klassen) werden, sobald verfügbar, auf der Website des LAFV (www.lafv.li) und ggf. im entsprechenden KID veröffentlicht. Die historische Wertentwicklung ist abrufbar unter https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions.
Die folgenden Stellen sind mit den folgenden Aufgaben betraut. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „An wen können Sie sich wenden, wenn Sie weitere Fragen haben?“ unten angegeben.
a) Bearbeitung von Zeichnungs-, Rücknahme- und Auszahlungsaufträgen sowie sonstige Zahlungen an Anleger im Zusammenhang mit den Anteilen des AIF gemäß den in den Anlagebedingungen und KIDs festgelegten Bedingungen: LGT Bank Ltd.,
b) Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe a) genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden: LGT Capital Partners Ltd.,
c) Erläuterung zum Umgang mit Informationen im Zusammenhang mit der Ausübung der Anlegerrechte, die sich aus ihrer Anlage im AIF ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile des AIF vertrieben werden: LGT Capital Partners Ltd.,
d) Bereitstellung der in den Artikeln 22 und 23 der Richtlinie 2011/61/EU geforderten Informationen und Unterlagen für die Anleger zum Zwecke der Einsichtnahme und des Erhalts von Kopien davon: LGT Capital Partners Ltd.,
e) a) Bereitstellung von Informationen für
Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant
sind, auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von Artikel 2 Absatz 1
Buchstabe m der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009: LGT Capital Partners
Ltd.
f) Kontaktstelle für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden: LGT Capital Partners Ltd.
Sollten Sie weitere Fragen haben, die nicht auf dieser Webseite aufgeführt sind, können Sie sich bei Fragen zu Punkt a) gerne an folgende Stelle wenden:
LGT Bank Ltd.,
Herrengasse 12,
9490 Vaduz,
Liechtenstein
info@lgt.com
Bei Fragen zu den Punkten b) bis f) der Fazilitätenliste können Sie sich an die folgende Stelle wenden:
LGT Capital Partners Ltd.
Schützenstrasse 6
CH-8808 Pfäffikon
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS)
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com
Diese Einrichtungen werden Ihre Frage(n) innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail in einer der Amtssprachen Ihres Landes oder auf Englisch beantworten, sofern dies zulässig ist.