Gemäß Artikel 92 der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 in der durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 geänderten Fassung stellt LGT (Lux) I, SICAV (die „Investmentgesellschaft“) in jedem Mitgliedstaat, in dem sie den Vertrieb ihrer Anteile plant, Einrichtungen zur Verfügung, um die unter a) bis f) aufgeführten Aufgaben zu erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass im Falle von Abweichungen die im Verkaufsprospekt der Investmentgesellschaft dargelegten Bedingungen maßgebend sind. Die nachstehenden Angaben dienen lediglich der Information und werden gemäß Artikel 92 der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 bereitgestellt.
Definierte Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden und die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie im Verkaufsprospekt der Investmentgesellschaft angegeben.
Wie im Prospekt der Investmentgesellschaft dargelegt, wird Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. (die „Verwaltungsstelle“) alle Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge von Anlegern bearbeiten und andere relevante Zahlungen an Anleger in Bezug auf die Investmentgesellschaft leisten.
Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. kann unter den folgenden Kontaktdaten kontaktiert werden:
5, rue Jean Monnet,
L-2180 Luxemburg,
Großherzogtum
Luxemburg
list.amluxclientservice@credit-suisse.com
Ausgabe von Anteilen
Die Anteile werden zum Ausgabepreis ausgegeben. Wenn in einem Land, in dem die Anteile ausgegeben werden, Stempelgebühren oder andere Abgaben fällig werden, erhöht sich der Ausgabepreis entsprechend.
Anteile können über die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle, die zentrale Verwaltungsstelle und die Vertriebs- und Zahlstellen, die im Verkaufsprospekt der Investmentgesellschaft sowie in dem für den jeweiligen Teilfonds relevanten Anhang genannt sind, erworben werden.
Anteile werden an jedem Bewertungstag zum Ausgabepreis ausgegeben, sofern der für den jeweiligen Teilfonds maßgebliche Anhang nichts anderes vorsieht.
Ordnungsgemäß ausgefüllte Zeichnungsanträge für den Kauf von Anteilen, die bei der zentralen Verwaltungsstelle an oder vor der in dem für den jeweiligen Teilfonds maßgeblichen Anhang genannten Annahmeschlusszeit eingehen, werden zum Ausgabepreis an dem für jeden Teilfonds in dem betreffenden Anhang festgelegten Feststellungstag auf der Grundlage der Schlusskurse des Bewertungstages ausgeführt. Für Anträge, die bei Vertriebsstellen im Ausland eingereicht werden, können frühere Annahmeschlusszeiten gelten, um eine rechtzeitige Weiterleitung solcher Anträge an die zentrale Verwaltungsstelle zu gewährleisten. Die geltenden Annahmeschlusszeiten sind bei den jeweiligen Vertriebsstellen zu erfragen.
Die Ausgabe von Anteilen erfolgt nach Eingang des Zeichnungspreises mit korrektem Wertstellungsdatum bei der Verwahrstelle.
Vorbehaltlich der Einhaltung des geltenden Mindestanlagebetrags beträgt die Mindesttransaktionsgröße für zusätzliche Zeichnungen einen (1) Anteil, sofern im Anhang des betreffenden Teilfonds nichts anderes festgelegt ist.
Die Investmentgesellschaft kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen einen Zeichnungsantrag ablehnen oder die Ausgabe von Anteilen vorübergehend beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen oder Aktien gegen Zahlung des Rücknahmepreises einseitig zurücknehmen, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen Interesse, zum Schutz der Investmentgesellschaft oder des jeweiligen Teilfonds oder der Anteilinhaber erforderlich erscheint.
Zeichnungsanträge sind im Prinzip unwiderruflich, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft akzeptiert den Widerruf. Dies gilt nicht für etwaige gesetzliche Widerrufsrechte in einer Rechtsordnung, in der Anteile der Investmentgesellschaft vertrieben werden.
Mindestzeichnung
Für Zeichnungen kann ein Mindestanlagebetrag gelten, der im Anhang für jeden Teilfonds angegeben ist. Enthält ein solcher Anhang keinen ausdrücklichen Mindestanlagebetrag, so ist dieser Betrag ein (1) Anteil. Etwaige Mindestanlagebeträge gelten für den eingetragenen Anteilinhaber. Die Verwaltungsgesellschaft kann Zeichnungsanträge ablehnen, die den geltenden Mindestanlagebetrag nicht erreichen. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen im Einzelfall auf diese Mindestanlagebeträge verzichten. Sie muss jedoch dem Recht der Anteilinhaber auf Gleichbehandlung Rechnung tragen.
Vorbehaltlich der Einhaltung des geltenden Mindestanlagebetrags beträgt die Mindesttransaktionsgröße für zusätzliche Zeichnungen einen (1) Anteil, sofern im Anhang des betreffenden Teilfonds nichts anderes festgelegt ist.
Zeichnungsfrist
Ordnungsgemäß ausgefüllte Zeichnungsanträge, die bei der zentralen Verwaltungsstelle nach der in dem für den jeweiligen Teilfonds maßgeblichen Anhang angegebenen Annahmeschlusszeit eingehen, werden so behandelt, als ob sie für den folgenden Bewertungstag eingegangen wären.
Ausgabepreis
Die Anteile werden zum Ausgabepreis ausgegeben. Wenn in einem Land, in dem die Anteile ausgegeben werden, Stempelgebühren oder andere Abgaben fällig werden, erhöht sich der Ausgabepreis entsprechend.
Anteile werden an jedem Bewertungstag zum Ausgabepreis ausgegeben, sofern der für den jeweiligen Teilfonds maßgebliche Anhang nichts anderes vorsieht. Der Ausgabepreis ist der Nettoinventarwert pro Anteil, zuzüglich eines Ausgabeaufschlags („Ausgabepreis“) zugunsten der Vertriebsstelle, dessen Höchstbetrag für die jeweiligen Teilfonds in den jeweiligen Anhängen zum Verkaufsprospekt angegeben ist.
Der Ausgabepreis kann in den jeweiligen Vertriebsländern um Gebühren oder andere Abgaben erhöht werden.
Zahlung für Anteile
Der Ausgabepreis ist innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Festsetzungstag in der Währung des jeweiligen Teilfonds oder der jeweiligen Anteilsklasse an die Verwahrstelle zu zahlen, sofern der für den betreffenden Teilfonds maßgebliche Anhang nichts anderes vorsieht. Die Zeichnungszahlungen erfolgen in der Währung, auf die die betreffenden Anteile lauten, oder auf Wunsch des Anlegers und nach freiem Ermessen der zentralen Verwaltungsstelle in einer anderen konvertierbaren Währung. Die Zahlungen sind per Banküberweisung auf die Bankkonten der Investmentgesellschaft zu leisten. Die Zahlungsmodalitäten finden Sie auf dem Antragsformular für die Zeichnung.
Bitte beachten Sie den Verkaufsprospekt, insbesondere Abschnitt 16. „Issue, Redemption and Conversion of Shares“ sowie den Anhang zum jeweiligen Teilfonds, in dem angelegt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nicht in alle im Verkaufsprospekt und seinen Anhängen vorgestellten Klassen und Teilfonds investieren können, da diese in Ihrem Land möglicherweise nicht zur Zeichnung zugelassen sind.
Anteile werden an jedem Bewertungstag zum Ausgabepreis ausgegeben, sofern der für den jeweiligen Teilfonds maßgebliche Anhang nichts anderes vorsieht. Der Ausgabepreis ist der Nettoinventarwert pro Anteil, zuzüglich eines Ausgabeaufschlags („Ausgabepreis“) zugunsten der Vertriebsstelle, dessen Höchstbetrag für die jeweiligen Teilfonds in den jeweiligen Anhängen zum Verkaufsprospekt angegeben ist.
Im Folgenden wird ein Beispiel für die Berechnung des Ausgabepreises gegeben:
Nettoinventarwert je Anteil 100 EUR
+ Ausgabeaufschlag (z. B. 5 %) 5 EUR
Ausgabepreis 105 EUR
Der Ausgabepreis kann in den jeweiligen Vertriebsländern um Gebühren oder andere Abgaben erhöht werden.
Bitte beachten Sie den Verkaufsprospekt, insbesondere Abschnitt 16. „Issue, Redemption and Conversion of Shares“ sowie Anhang zum jeweiligen Teilfonds.
Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit über die Vertriebs- oder Zahlstellen, die Verwahrstelle, die zentrale Verwaltungsstelle oder die Verwaltungsgesellschaft die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Aktien zu dem Rücknahme- oder Umtauschpreis zu verlangen, der gemäß dem entsprechenden Anhang für jeden Teilfonds festgelegt wird. Diese Rücknahme oder Umwandlung erfolgt gemäß Artikel 17 der Satzung.
Für den Fall, dass umfangreiche Rücknahmeanträge gestellt werden, die mehr als 10 % des Nettovermögens des betreffenden Teilfonds ausmachen, behält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, die Anträge zum dann geltenden Rücknahmepreis erst dann auszuführen, wenn eine entsprechende Menge an Vermögenswerten unter Wahrung der Interessen der Anteilinhaber unverzüglich verkauft wurde.
Wenn die Ausführung eines Rücknahmeantrags den Bestand des betreffenden Anteilinhabers in einer bestimmten Anteilsklasse auf einen Betrag reduzieren würde, der unter dem Mindestanlagebetrag für diese Anteilsklasse liegt, wie er im jeweiligen Anhang für den betreffenden Teilfonds angegeben ist, kann die Investmentgesellschaft diesen Rücknahmeantrag ohne weitere Mitteilung an den Anteilinhaber so behandeln, als handele es sich um einen Antrag auf Rücknahme aller vom Anteilinhaber in der betreffenden Anteilsklasse gehaltenen Anteile.
Die Investmentgesellschaft ist vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Verwaltungsrats und der ausdrücklichen Zustimmung des betreffenden Anteilinhabers berechtigt, die Auszahlung des Rücknahmepreises an einen Anteilinhhaber in Form von Sachleistungen vorzunehmen. In diesem Fall werden Anlagen aus dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds, deren Wert dem der zurückgenommenen Anteile zum geltenden Rücknahmepreis des entsprechenden Bewertungstages entspricht, an den Anteilinhaber übertragen. Der Wert der Anlagen wird für den entsprechenden Bewertungstag nach der oben im Abschnitt „Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil“ beschriebenen Methode berechnet. Die Art der zu übertragenden Vermögenswerte ist in diesem Fall auf einer fairen und angemessenen Grundlage zu bestimmen, ohne dass die Interessen der anderen Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds beeinträchtigt werden, und die Bewertungsmethode ist durch einen gesonderten Bericht zu bestätigen, der von dem von der Investmentgesellschaft bestellten Wirtschaftsprüfer zu erstellen ist. Die Kosten einer solchen Übertragung gehen zu Lasten des jeweiligen Anteilinhabers.
Bitte konsultieren Sie den Verkaufsprospekt, insbesondere unter Abschnitt 16.4 „Redemption and conversion of Shares“ und in dem für jeden Teilfonds relevanten Anhang.
Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit die Rücknahme ihrer Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil, gegebenenfalls abzüglich der Rücknahmegebühren („Rücknahmepreis“), zu verlangen. Eine solche Rücknahme erfolgt an jedem Bewertungstag, wie im entsprechenden Anhang für den jeweiligen Teilfonds definiert. Wenn eine Rücknahmegebühr erhoben wird, ist deren Höchstbetrag für den jeweiligen Teilfonds im entsprechenden Anhang angegeben.
Der Rücknahmepreis wird in bestimmten Ländern um den Betrag der dort anfallenden Steuern und sonstigen Abgaben gekürzt. Bei Zahlung des Rücknahmepreises wird der betreffende Anteil automatisch eingezogen.
Bitte konsultieren Sie den Verkaufsprospekt, insbesondere unter Abschnitt 16.4 „Redemption and conversion of Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds.
Die Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Währung des jeweiligen Teilfonds oder der jeweiligen Anteilsklasse, sofern der für den betreffenden Teilfonds maßgebliche Anhang nichts anderes vorsieht. Die Zahlung erfolgt auf ein vom Anteilinhaber zu benennendes Konto.
Bitte konsultieren Sie den Verkaufsprospekt, insbesondere unter Abschnitt 16.4 „Redemption and conversion of Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds.
Sie können zu folgender Stelle Kontakt aufnehmen:
LGT Capital Partners Ltd.
Schützenstrasse 6
CH-8808 Pfäffikon
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS)
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com
Sie investieren in eine Klasse eines Teilfonds der Investmentgesellschaft, einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital in Form einer Aktiengesellschaft (société d'investissement à capital variable (SICAV) – société anonyme) nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg. Er wurde in Form eines Umbrella-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds gemäß Abschnitt I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen gegründet. Die Investmentgesellschaft wurde am 23. Juli 2012 gegründet.
Der ausschließliche Zweck der Investmentgesellschaft ist die Anlage in übertragbaren Wertpapieren und/oder anderen zulässigen Vermögenswerten nach dem Grundsatz der Risikostreuung gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Die allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für alle Teilfonds, soweit nicht in den jeweiligen Anhängen zum Verkaufsprospekt Änderungen oder Ergänzungen zu den einzelnen Teilfonds enthalten sind. Weitere Informationen finden Sie im Verkaufsprospekt, insbesondere in Abschnitt 10 „General Investment Principles and Restrictions“, Abschnitt 11 „Investment Limits“ und Abschnitt 12 „Considerations Regarding Derivatives“.
Ziel der Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds ist es, eine angemessene Wertentwicklung in der jeweiligen Teilfondswährung zu erzielen. Die für die einzelnen Teilfonds spezifische Anlagepolitik ist für jeden Teilfonds im entsprechenden Anhang zum Verkaufsprospekt sowie in den KIDs des investierten Teilfonds beschrieben, die auf https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ verfügbar sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nicht in alle im Verkaufsprospekt und seinen Anhängen vorgestellten Klassen und Teilfonds investieren können, da diese in Ihrem Land möglicherweise nicht zur Zeichnung zugelassen sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt sowie dem Anhang des jeweiligen Teilfonds.
Bei den Anteilen der Investmentgesellschaft handelt es sich um Anteilsscheine, deren Preise sich nach den Wertschwankungen des Teilfondsvermögens richten. Es kann daher nicht garantiert werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Anlagen in Wertpapieren bieten nicht nur die Möglichkeit, das investierte Kapital zu vermehren, sie sind auch oft mit erheblichen Risiken verbunden.
Die im Verkaufsprospekt beschriebenen Risiken sind die allgemeinen Risiken einer Anlage in einen Investmentfonds. Je nach Anlageschwerpunkt innerhalb der einzelnen Teilfonds können die jeweiligen Risiken höher oder niedriger sein. Die Risiken im Zusammenhang mit den von einem Anteilinhaber erworbenen Anteilen der Investmentgesellschaft sind eng mit den Risiken im Zusammenhang mit den von der Investmentgesellschaft gehaltenen Vermögenswerten und der von ihr verfolgten Anlagestrategie verbunden.
Potenzielle Anteilinhaber sollten sich der Risiken bewusst sein, die eine Anlage in einen Investmentfonds mit sich bringt, und sich von ihrem persönlichen Anlageberater beraten lassen. Den Anteilinhabern wird empfohlen, sich von ihren Anlageberatern regelmäßig über die Entwicklung der Investmentgesellschaft informieren zu lassen.
Bitte beachten Sie den Verkaufsprospekt, insbesondere Abschnitt 17 „Important Considerations Regarding The Investment Policy and Risk Assessment“ sowie die für die einzelnen Teilfonds spezifischen Risiken, die in den einzelnen Anhängen zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind.
Der Wert der Fondsanteile wird insbesondere von den Kurs- und Wertschwankungen des Fondsvermögens, von den Zinsen, Dividenden und sonstigen Erträgen sowie von den Aufwendungen bestimmt; er kann daher steigen oder fallen.
Ein Anteilinhaber erzielt durch die Veräußerung seiner Anteile nur dann einen Gewinn, wenn deren Wertzuwachs den beim Kauf gezahlten Ausgabeaufschlag unter Berücksichtigung einer etwaigen Rücknahmeprovision übersteigt. Der Ausgabeaufschlag kann die Wertentwicklung für den Anteilinhaber schmälern oder sogar zu einem Verlust führen, wenn der Anlagezeitraum kurz ist. Veräußert der Anteilinhaber Anteile der Investmentgesellschaft zu einem Zeitpunkt, zu dem der Kurs der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Wertpapiere im Vergleich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gefallen ist, so erhält der Anteilinhaber das in die Investmentgesellschaft investierte Geld nicht oder nicht in vollem Umfang zurück. Das Risiko für den Anteilinhaber ist jedoch auf den investierten Betrag begrenzt. Es besteht keine Pflicht, über das vom Anteilinhaber investierte Geld hinaus zusätzliche Beiträge zu leisten.
Bitte beachten Sie den Verkaufsprospekt, insbesondere Abschnitt 17 „Important Considerations Regarding The Investment Policy and Risk Assessment“ sowie die für die einzelnen Teilfonds spezifischen Risiken, die in den einzelnen Anhängen zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind.
Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für zukünftige Erträge.
Die frühere Wertentwicklung wird für jede Klasse im jeweiligen KID angegeben. KIDs sind verfügbar unter https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions.
Sie können insbesondere die Informationen über das Beschwerdemanagement und die Informationen über Anlegerrechte in englischer Sprache abrufen, und zwar unter https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/.
Kundenbeschwerden können schriftlich (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax oder über das Beschwerdeformular auf der Homepage) oder mündlich (z. B. persönlich oder telefonisch) kostenlos an folgende Adresse übermittelt werden:
LGT Capital Partners (Ireland) Limited
Third Floor
30 Herbert Street
Dublin 2
Irland
+353 1 433 7420
+353 1 433 7425
lgt.cp@lgtcp.com
Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen:
- Kontaktinformationen (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Name des Fonds/Teilfonds/der Anteilsklasse und ISIN-Nummer oder Wertpapiernummer (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht)
- Grund und Gegenstand der Beschwerde
- Nachweis des Kunden zum Zeitpunkt des Auftretens des Beschwerdegrundes (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht).
LGT Capital Partners (Ireland) Limited stellt sicher, dass Ihre Beschwerde nach Eingang rasch und kompetent bearbeitet wird und Sie eine schriftliche Antwort erhalten, nachdem wir Ihre Beschwerde geprüft haben.
Sie können Ihre Beschwerde auf Englisch, Deutsch, Italienisch oder Spanisch einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument zum Beschwerdemanagement auf https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/.
Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise zur Zahlung von Einkommensteuer, Quellensteuer, Kapitalertragssteuer, Vermögenssteuer, Stempelsteuer oder einer anderen Art von Steuer auf Ausschüttungen oder fiktive Ausschüttungen der Investmentgesellschaft oder eines Teilfonds verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur Zahlung solcher Steuern richtet sich nach den Gesetzen und Gepflogenheiten des Landes, in dem die Anteile gekauft, verkauft, gehalten oder zurückgenommen werden, sowie des Landes, in dem der Anteilinhaber seinen Wohnsitz hat oder dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und diese Gesetze und Gepflogenheiten können sich von Zeit zu Zeit ändern.
Wie bei jeder Anlage kann nicht garantiert werden, dass die zum Zeitpunkt der Anlage in der Investmentgesellschaft geltende Steuerposition oder die vorgeschlagene Steuerposition auf Dauer Bestand haben wird. Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten ihren Steuerberater hinsichtlich ihrer jeweiligen steuerlichen Situation und der steuerlichen Folgen einer Anlage in einem bestimmten Teilfonds konsultieren.
Potenzielle Anteilinhaber sollten sich mit den Gesetzen und Vorschriften (z. B. in Bezug auf Steuern und Devisenkontrollen) vertraut machen, die für die Zeichnung, den Besitz und den Rückkauf von Anteilen am Ort ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes und ihres (Wohn-)Domizils oder ihrer Gründung gelten, und sich gegebenenfalls beraten lassen oder sich an ihren Steuerberater wenden.
Nach den Bestimmungen des FATCA-Gesetzes und des CRS-Gesetzes (wie unten in den Abschnitten 26 bzw. 27 definiert) wird die Investmentgesellschaft wahrscheinlich als meldendes (ausländisches) Finanzinstitut behandelt. Daher können die Investmentgesellschaft und ihre Beauftragten von allen Anlegern den Nachweis ihres steuerlichen Wohnsitzes und alle anderen Informationen verlangen, die sie zur Einhaltung der oben genannten Vorschriften für erforderlich halten. Sollte die Investmentgesellschaft aufgrund eines Verstoßes gegen das FATCA-Gesetz und/oder eines Verstoßes gegen das CRS-Gesetz einer Quellensteuer und/oder Sanktionen unterliegen, kann der Wert der von allen Anteilinhabern gehaltenen Anteile erheblich beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft verpflichtet sein, Steuern auf bestimmte Zahlungen an ihre Anteilinhaber einzubehalten, die nicht FATCA-konform sind (d. h. die sogenannte Quellensteuerpflicht für ausländische Durchleitungszahlungen).
Ein Anteilinhaber wird nicht allein aufgrund des Besitzes von Anteilen oder der Ausübung, Erfüllung, Lieferung und/oder Durchsetzung seiner Rechte und Pflichten aus den Anteilen in Luxemburg ansässig und gilt auch nicht als ansässig.
Bitte beachten Sie den Verkaufsprospekt, insbesondere Abschnitt 18 „FATCA and CRS“ und Abschnitt 25. „Luxembourg Tax considerations“, insbesondere Unterabschnitt 25.2 „Taxation of the Shareholders“.
Bitte beachten Sie auch die Version des Prospekts für Ihr Wohnsitzland, da dieser zusätzliche Informationen über die in Ihrem Land geltenden steuerlichen Besonderheiten enthalten kann.
Jeder Anleger oder potenzielle Anleger kann bei der LGT Capital Partners AG, Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon, kostenlos ein Exemplar des Verkaufsprospekts, der KIDs, des letzten Jahresberichts und des letzten Halbjahresberichts sowie ein Exemplar der Satzung der Investmentgesellschaft anfordern.
Kopien der folgenden Dokumente sind bei der Investmentgesellschaft erhältlich und können am eingetragenen Sitz der Investmentgesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten an einem Werktag sowie in den Geschäftsräumen von LGT Capital Partners (Ireland) Limited (siehe Abschnitt „Verzeichnis“ des Verkaufsprospekts) kostenlos eingesehen werden:
· die Satzung;
· die letzten Jahres- und Halbjahresberichte der Investmentgesellschaft, sobald sie veröffentlicht sind.
Exemplare des Verkaufsprospekts und der aktuellen KIDs können von den Anteilinhabern auch unter folgender Adresse angefordert werden https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ (Klicken Sie auf „offering“ [Angebot]) oder auf einer anderen Website, die den Anteilinhabern von Zeit zu Zeit im Voraus mitgeteilt wird.
Für jede Klasse, die zur Zeichnung zur Verfügung steht, wird ein KID für das jeweilige Wohnsitzland des Anlegers ausgestellt. Auch wenn einige Anteile im Anhang für den jeweiligen Teilfonds als verfügbar beschrieben sind, kann es sein, dass diese Anteile derzeit nicht zur Zeichnung angeboten werden und dass in diesem Fall kein KID verfügbar ist.
Die historische Wertentwicklung der einzelnen Teilfonds (einschließlich der Aktien) wird, sobald sie verfügbar ist, auf der Website des LAFV (www.lafv.li) und in den entsprechenden KIDs veröffentlicht. Die historische Wertentwicklung ist abrufbar unter https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions.
Der aktuelle Nettoinventarwert pro Anteil, der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis sowie alle anderen Informationen für die Anteilinhaber sind auf Anfrage jederzeit am Sitz der Investmentgesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und der Zahlstellen erhältlich.
Die folgenden Stellen sind mit den folgenden Aufgaben betraut. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „An wen können Sie sich wenden, wenn Sie weitere Fragen haben?“ unten angegeben.
a) Bearbeitung von Zeichnungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträgen und Vornahme sonstiger Zahlungen an Anteilinhaber im Zusammenhang mit den Anteilen der Investmentgesellschaft gemäß den im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen festgelegten Bedingungen: Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A.,
b) Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe a) genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden: LGT Capital Partners Ltd.,
c) Ermöglichung des Umgangs mit Informationen und des Zugangs zu Verfahren und Vorkehrungen gemäß Artikel 15 Richtlinie 2009/65/EG in Bezug auf die Ausübung der Rechte der Anleger, die sich aus ihrer Anlage in der Investmentgesellschaft ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile der Investmentgesellschaft vertrieben werden: LGT Capital Partners Ltd,
d) Gemäß Kapitel IX der Richtlinie 2009/65/EG erforderliche Informationen und Unterlagen unter den in Artikel 94 der Richtlinie 2009/65/EG festgelegten Bedingungen zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien müssen den Anlegern zur Verfügung gestellt werden LGT Capital Partners Ltd.,
e) Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger: LGT Capital Partners Ltd.,
f) Kontaktstelle für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden: LGT Capital Partners Ltd.
Sollten Sie weitere Fragen haben, die nicht auf dieser Webseite aufgeführt sind, können Sie sich bei Fragen zu Punkt a) gerne an folgende Stelle wenden:
Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A.
5, rue Jean Monnet,
L-2180 Luxemburg,
Großherzogtum Luxemburg
list.amluxclientservice@credit-suisse.com
Bei Fragen zu den Punkten b) bis f) der Fazilitätenliste können Sie sich an die folgende Stelle wenden:
LGT Capital Partners Ltd.
Schützenstrasse 6
CH-8808 Pfäffikon
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS)
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com
Diese Einrichtungen werden Ihre Frage(n) innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail in einer der Amtssprachen Ihres Landes oder auf Englisch beantworten, sofern dies zulässig ist.